Urlaubszeit
So finden pflegende Angehörige Ersatz für die Ferien

03.06.2022 | Stand 01.09.2022, 11:04 Uhr

Verhinderungspflege - Wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren, können Pflegebedürftige in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt werden. Ab Pflegestufe 2 stehen ihnen dafür 1774 Euro pro Jahr zu. - Foto: Markus Scholz/dpa-tmn

Für viele Menschen ist Sommerzeit Reisezeit. Wer Angehörige pflegt, muss aber nicht nur Hotel und Flug buchen. Denn lange vor dem Kofferpacken steht die Frage: Wer übernimmt die Pflege?

Über 80 Prozent der rund vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt - oft von Angehörigen. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Wollen die Angehörigen verreisen, muss viel geplant werden. Wer übernimmt die Pflege? Und: Gibt es eine Chance auf eine kurzfristige Lösung, wenn man in den Sommerferien noch spontan wegfahren möchte?

Zwei Möglichkeiten kommen in Frage, wenn man Urlaub von der Pflege nehmen will, erklärt Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Die erste Frage bei der Auswahl sollte laut der Expertin sein: «Was möchte die pflegebedürftige Person?»

Pflegekasse übernimmt Kosten

Bei der Verhinderungspflege springen ambulante Pflegedienste, Ehrenamtler, Nachbarn oder andere Angehörige ein. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2 - bis zu sechs Wochen und einer Höhe von 1612 Euro pro Jahr.

Dieser Betrag gilt allerdings nur, wenn die Ersatz-Pflegenden nicht in einem Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben oder nah verwandt oder verschwägert sind. Springen Enkel oder Geschwister ein, gibt es weniger Geld.

Auch die Kosten für die stationäre Kurzzeitpflege werden ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen und 1774 Euro im Jahr übernommen. Die Einrichtung muss dafür von der Pflegekasse anerkannt sein.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind kombinierbar. Zudem können nicht ausgenutzte Mittel der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersrum ist das teilweise möglich.

Madeleine Viol vom Sozialverband VdK rät, die entstehenden Kosten vor der Urlaubsplanung genau durchzurechnen. So müssten Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen der Kurzzeitpflege etwa von der pflegebedürftigen Person selbst gezahlt werden.

Beachten sollten Angehörige auch: Der Zuschuss der Pflegekasse bemisst sich nicht am Pflegegrad. Mit einem höheren Pflegegrad wird es in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder bei ambulanter Pflege aber teurer.

Das bedeutet: «Je höher der Pflegegrad ist, desto weniger Tage kann ich mir entweder leisten oder umso mehr muss ich dazubezahlen», so Viol.

Möglichst früh planen

Vor allem aber sollte die Ersatzpflege rechtzeitig organisiert werden. Denn: Einen Rechtsanspruch auf einen freien Kurzzeitpflegeplatz während einer geplanten Reise gibt es nicht. Gleiches gilt für ambulante Pflegedienste, die zu Hause einspringen.

«Wenn ich einen Kurzzeitpflegeplatz suche, dann sollte ich spätestens drei Monate vorher anfangen», rät Catharina Hansen, Referentin für den Pflegemarkt bei der Verbraucherzentrale NRW.

Wer einen Pflegedienst engagieren möchte, muss mit einem ähnlichen Zeitrahmen rechnen - besonders in der Hauptreisezeit: «Wenn ich im August spontan wegfahren will, dann ist es natürlich viel schwieriger als im November», so Hansen.

Freie Kurzzeitpflegeplätze und ambulante Pflegedienste kann man über Webportale suchen, wie etwa dem Pflegenavigator der AOK oder dem Pflegelotsen der Ersatzkassen. Für Nordrhein-Westfalen gibt es zudem eine Heimfinder-App der Landesregierung, die auch freie Plätze für eine Kurzzeitpflege anzeigt.

Gerade wer kurzfristig ein Pflegeangebot für die Urlaubszeit finden möchte, sollte aber Geduld mitbringen und einen vollen Handyakku. «Da muss man sich oftmals lange durchtelefonieren, um einen Platz für die Kurzzeitpflege zu finden», sagt Daniela Sulmann.

Kostenlose Pflegeberatung nutzen

Angehörige können zudem den Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung für pflegebedürftige Versicherte nutzen, um Ersatzpflege für die Urlaubszeit zu finden.

In Frage kommen hier Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen. «Die kennen auch die Angebote vor Ort am allerbesten», sagt Catharina Hansen. «Und wenn ich kurzfristig etwas suche, haben sie häufig eine Idee, wo ich noch anrufen kann.» Kostenlose Beratungsstellen in der eigenen Region lassen sich etwa über eine bundesweite Online-Datenbank des ZQP suchen.

Ist eine Kurzzeitpflegeeinrichtung gefunden, rät Daniela Sulmann, sie sich vorab anzusehen. Geklärt werden sollte etwa, ob ein Ein- oder Zweibettzimmer frei ist - und was die pflegebedürftige Person mitbringen muss. Viele Einrichtungen haben entsprechende Checklisten. Hilfreich kann auch ein Pflegetagebuch sein, in dem Vorlieben des Pflegebedürftigen vermerkt sind, rät Madeleine Viol.

Pflege zuhause auf breite Füße stellen

Der Pflegebedürftige sollte zudem nicht erst am Tag des Urlaubsflugs in die Kurzzeitpflege ziehen, rät Daniela Sulmann. Denn etwaige Fragen sollten vor der Abreise in den Urlaub noch in Ruhe geklärt werden können.

Wer auf die Pflege zu Hause setzt, sollte die Versorgung des Angehörigen während der eigenen Abwesenheit auf möglichst breite Füße stellen. «Es ist immer gut, einen ganz unterschiedlichen Strauß an Playern zu haben, die mit in diesem Setting sind. Also Angehörige, einen Pflegedienst, vielleicht auch einen Betreuungsdienst», rät Catharina Hansen.

Für sie gilt bei der Planung der Verhinderungspflege: «Je kurzfristiger das ist, umso kreativer muss ich sein.»

Übrigens: Wer gemeinsam mit pflegebedürftigen Angehörigen verreisen möchte, kann nach Pflegehotels suchen, die neben Urlaubsangeboten etwa angegliederte Tagespflegeeinrichtungen anbieten.

Achten sollten Pflegende hier auf eine entsprechende Zulassung durch die Pflegekasse, sodass «man die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege abrechnen kann», sagt Catharina Hansen.

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