Keine Immatrikulation ohne Krankenversicherung: Wollen Studierende sich einschreiben, müssen sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Wer kann noch bei den Eltern mitversichert sein?
Es ist die günstigste Lösung für Studenten und Studentinnen: Noch über die Eltern krankenversichert zu sein. Das geht über die beitragsfreie Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es vom Bund der Versicherten.
Voraussetzung: Der oder die Studierende ist über einen Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und jünger als 25 Jahre. Diese Altersgrenze kann sich aber auch nach hinten verschieben: Wurde etwa ein freiwilliger Wehrdienst oder ein anderer gesetzlich anerkannter Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich der Zeitraum um die Dauer dieses Dienstes.
Wichtig: Die Familienversicherung greift nur so lange, wie das monatliche Einkommen des Studenten oder der Studentin unter einer gewissen Grenze bleibt. Wird lediglich ein Minijob ausgeübt, liegt diese bei 538 Euro. Ansonsten darf ein regelmäßiger Verdienst nicht über 505 Euro pro Monat liegen. Hinzu kommt noch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr, monatlich umgeschlagen erhöht sich somit der mögliche Verdienst noch einmal.
Übrigens: Familienversichert können Studierende auch über den Ehepartner oder die Ehepartnerin sein, sofern sie verheiratet sind. Dann gelten zwar die Einkommensgrenzen, aber keine Altersgrenze.
© dpa-infocom, dpa:240924-930-242010/1
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