Gericht hat entschieden
Impfschaden nach Corona-Impfung in Schule kein Dienstunfall

10.01.2023 | Stand 10.01.2023, 9:56 Uhr

Impfung - Ein Impfschaden gilt nicht automatisch als Dienstunfall, wenn die Impfung in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erfolgte. Das hat das Verwaltungsgericht in Hannover entschieden. - Foto: Jörg Carstensen/dpa/Symbolbild

Eine Lehrerin wollte, dass ihre Impschäden als Dienstunfall anerkannt werden. Schließlich fand die Corona-Impfung in der Schule statt. Das Verwaltungsgericht Hannover hat dazu nun ein Urteil gefällt.

Ein Impfschaden nach einer Corona-Impfung in einer Schule ist einem Gerichtsurteil zufolge für eine Lehrerin nicht als Dienstunfall zu werten. Das Verwaltungsgericht in Hannover wies die Klage einer 62 Jahre alten Förderschullehrerin ab, die auf die Anerkennung eines Dienstunfalls geklagt hatte.

Die Lehrerin war Ende März 2021 von einem mobilen Impfteam in ihrer Schule mit dem Impfstoff des Herstellers Astrazeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie «schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern», teilte das Gericht mit (Az.: 2 A 460/22).

Nach Ansicht der Klägerin sollte der Impfschaden als Dienstunfall anerkannt werden, da die Impfaktion in der Schule eine von ihrem Dienstherren, dem Land Niedersachsen, angebotene und zu verantwortende «dienstliche Veranstaltung» gewesen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Kammer erklärte, das Land als Dienstherr habe mit der Schule zwar die Räume für das Impfteam zur Verfügung gestellt, die Impfaktion aber nicht selbst organisiert. Zuständig war die Region und die Stadt Hannover als Trägerinnen des Impfzentrums.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung eingelegt werden.

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