Konkrete Klausel Voraussetzung
Wespennest entfernen: Wann die Versicherung zahlt

29.08.2024 | Stand 29.08.2024, 13:09 Uhr |

Ein kleines Wespen-Nest - Für den Fall von wiederkehrenden Wespen- oder Bienennestern lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls um eine passende Klausel zu erweitern. - Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn

Rund um das eigene Haus oder die Wohnung können Wespen lästig sein. Wer einen triftigen Grund hat, kann das Nest womöglich entfernen lassen - mitunter kommt dann sogar eine Versicherung dafür auf.

Ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten kann für Bewohner lästig sein. Weil die Tiere unter Naturschutz stehen, dürfen Betroffene das Nest aber keineswegs eigenmächtig und ohne Genehmigung entfernen oder umsiedeln. 

Profis können das etwa dann tun, wenn Kinder oder allergische Personen gefährdet sind oder sich das Nest direkt am Wohnungseingang befindet. Für die Kosten kann unter Umständen die Wohngebäudeversicherung aufkommen. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Blick in die Versicherungsunterlagen gibt Aufschluss

Wer um eine Umsiedlung oder Entfernung nicht herumkommt, tut deswegen gut daran, die eigenen Versicherungsunterlagen zu prüfen, sagt WiE-Vorständin Sandra von Möller. Bei manchen Versicherungen benötigt es für die Kostenübernahme ergänzende Haus- oder Wohnungsschutzbriefe.

Enthält der Vertrag keine entsprechende Klausel, kann sich die Aufnahme einer solchen vor allem für diejenigen lohnen, die häufiger Probleme mit Wespen-, Bienen- oder Hornissennestern haben. Laut der Verbraucherzentrale NRW kostet der Einsatz eines Profis je nach Region und Aufwand zwischen 100 und 150 Euro - Anfahrt inklusive. Ist das Nest schlecht zugänglich, kann es teurer werden.

© dpa-infocom, dpa:240829-930-216541/1

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