(K)einen guten Rutsch
Schnee schippen und Glätte vermeiden

31.01.2023 | Stand 31.01.2023, 17:33 Uhr

Schnee schippen und Glätte vermeiden - Sand lässt zwar nicht den Schnee und das Eis tauen, aber es stumpft sie ab - und damit rutscht man darauf nicht mehr aus. - Foto: Bodo Marks/dpa/dpa-tmn

Mieter und Eigentümer müssen rechtzeitig Schnee und Eis am Haus beseitigen. Dafür gibt es nachhaltige und umweltfreundliche Methoden.

Wenn es schneit oder friert, sind wir alle besonders in der Pflicht: Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Wege am und um das Haus nicht in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Das trifft Immobilienbesitzer genauso wie Mieter.

Gefährlich kann es vor allem werden, wenn Niederschläge auf kaltem Boden gefrieren und es glatt wird. Der lange Zeit übliche Griff zum Streusalz ist in immer mehr Kommunen verboten, weil die Substanz die Natur schädigt, sagt Janna Kuhlmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). «Streusalz belastet Böden und Gewässer, es greift Pflanzenwurzeln und Tierpfoten an.»

Es gibt in vielen Baumärkten salzfreie Alternativen, die etwa an dem Umweltzeichen «Der Blaue Engel» zu erkennen sind. «Das sind zum Beispiel Mittel aus Blähton, Bims oder Basalt», so Janna Kuhlmann. Nachteil: Sie sind häufig teurer als das Streusalz, das vielerorts trotz der Verbote immer noch erhältlich ist.

Sogar wiederverwertbar

Das Umweltbundesamt empfiehlt etwa Sand, Splitt oder Granulat. Energieintensiv hergestellte Streumittel wie Blähton sollten hingegen nur sparsam verwendet werden. Michael Pommer von der DIY Academy in Köln greift bei Glätte zum Feinsplitt: «Der ist gröber als Sand, er bleibt griffig und tritt sich nicht ab.»

All diese Produkte führen nicht zum Abtauen des Eises, verbessern aber die Griffigkeit des gefrorenen Bodens. Um diesen Effekt zu erzielen, muss aber großzügig und gleichmäßig gestreut werden, auch in den Randbereichen von Wegen und Bürgersteigen. Ein Vorteil ist, dass diese Produkte nach einer Frostperiode oder nach dem Abtauen des Schnees zusammengekehrt und später wiederverwendet werden können.

Haftung bei Verletzungen

Wenn es schneit und friert, ist an Ausschlafen nicht zu denken, denn die Gehwege müssen zwischen 7 und 22 Uhr rutschfrei gehalten werden. «Bei Eigenheimen müssen dann die Bewohner oder ein von ihnen beauftragter Räumdienst ran», sagt Michael Pommer. «Bei Mehrfamilienhäusern kann der Vermieter die einzelnen Parteien mit einem Räumplan in die Pflicht nehmen oder einen Dienstleister beauftragen. Dieser Punkt ist grundsätzlich umlagefähig.»

Wichtig: Wird nicht oder nicht ausreichend geräumt oder gestreut, haftet der Eigentümer für mögliche Schäden. Etwa wenn Passanten ausrutschen und sich beim Hinfallen verletzen. Der geräumte Bereich muss so breit sein, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen, ohne dass sie einander ausweichen müssen.

Der Straßenbesen schlägt die Schippe

Michael Pommer rät, bei Schneefall eher in kürzeren Abständen zu räumen. Denn wenn die weiße Decke erst eine gewisse Höhe erreicht hat, wird es anstrengender. Dabei greift er bevorzugt zu einem robusten und nicht allzu breiten Straßenbesen mit groben, roten Kunststoffborsten. «Damit kommt man bis auf die Gehwegplatten und dort auch in die Rillen.»

Hingegen schaben die üblichen Schneeschieber aus Kunststoff oder Metall nur über die Oberfläche. Oft bleibt dann eine dünne Schicht Schnee liegen, sie wird festgetreten - und rutschig.

Schneeschieber machen dann Sinn, wenn sich rasch eine zentimeterdicke Neuschneeschicht bildet. «Man sollte sie wirklich als Schieber nutzen und nicht als Schaufel», empfiehlt Pommer. «Dabei sollte man stückchenweise schieben und die geräumte Fläche mit dem Besen nacharbeiten.»

In Viertel- und Halbkreisen fegen

Ein Besen mit höhenverstellbarem Griff, der der Körpergröße angepasst werden kann, erleichtert die schweißtreibende Arbeit. «Am schonendsten ist es, wenn man mit ausgestreckten Armen leicht gebückt fegt, ohne in die Knie gehen zu müssen», so Michael Pommer. Anstatt den Schnee vor sich her zu schieben, ist es kraftsparender und wirkungsvoller, den Besen in Viertel- oder Halbkreisen hinter sich her zu führen.

Doch nicht nur auf dem Boden drohen Risiken, wichtig ist auch der Blick nach oben: Mitunter bilden sich Eiszapfen an Dachkanten und Regenrinnen. «Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen Hausbesitzer diese Zapfen beseitigen, denn wenn sie abbrechen, können sie schwere bis tödliche Verletzungen verursachen», sagt Bernd Redecker vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

Eiszapfen an Dachrändern entstehen, wenn der Schnee auf Dächern tagsüber taut. Abends und nachts bei erneutem Frost gefriert das abtropfende Wasser wieder und wird zu Eiszapfen.

Nicht aufs Dach steigen

Bei Einfamilienhäusern können diese Zapfen häufig mit Besenstielen vom Boden oder von Fenstern aus gekappt werden. Allerdings mahnt Redecker trotzdem zur äußersten Vorsicht: «Diese Hilfsmittel sollten immer vom Anwender weggeführt werden.» Auf eine Leiter sollte man selbst nicht steigen, denn der Untergrund ist dann häufig auch rutschig, so der Dachdecker. «Wenn das Dach zu hoch ist, muss man wohl zum Hubwagen greifen.»

Auch an Regenrinnen können sich Eiszapfen bilden. Das passiert, wenn die Abflüsse durch Laub und Nadeln verstopft sind, sie volllaufen und das Wasser beim Übertreten gefriert. «Es macht daher schon Sinn, die Regenrinne regelmäßig zu säubern», sagt Bernd Redecker.

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