Kautionszahlung
Mieter können Sicherheit in drei Raten zahlen

20.09.2021 | Stand 16.08.2022, 8:26 Uhr

Mietkaution: Mieter können Sicherheit in drei Raten zahlen - Zu Beginn eines Mietverhältnisses muss in der Regel eine Kaution gezahlt werden. Die Summe muss aber nicht zwingend auf einmal gezahlt werden. - Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Beim Einzug in die neue Bleibe wird auch eine Kaution fällig. Wem die Summe zu groß ist, kann sie auch aufteilen. Die Zahlungen dürfen sich aber nicht über einen langen Zeitraum erstrecken.

Zu Beginn eines Mietverhältnisses wird in der Regel auch eine Kaution fällig. Vereinbart wird diese Sicherheitsleistung in der Regel im Mietvertrag oder einem Nachtrag, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Die Übergabe der Wohnungsschlüssel muss erst erfolgen, wenn Mieterinnen oder Mieter die vereinbarte Sicherheit geleistet haben.

Bei Barkautionen oder Zahlung auf ein Kautionskonto, sind Mieter berechtigt, die Sicherheit in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu begleichen. Die erste Rate wird mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.

Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete betragen. Nebenkosten bleiben dabei unberücksichtigt. Bei einer getrennten Umlage der Nebenkosten wird die Höhe der Kaution also auf der Basis der Nettomiete berechnet. Bei einer Bruttomiete ist der Nebenkostenanteil hingegen nicht herauszurechnen.

Vermieterinnen und Vermieter müssen die Kaution bei einem Kreditinstitut anlegen. Bei einer Barkaution können Mieter die Zahlungen von dem Nachweis eines insolvenzfesten Kautionskontos durch den Vermieter abhängig machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII 2 R 98/10). Mit dem Mieter kann aber auch eine andere Vereinbarung getroffen werden.

In jedem Fall muss die Anlage getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen. Anlagen bei einem Kreditinstitut haben zu dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu erfolgen. Eine höher verzinste Anlage können Mieter nicht verlangen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

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