Mietrecht
Meinen Schlüssel darf ich geben, wem ich will

24.06.2022 | Stand 01.09.2022, 9:56 Uhr

Schlüsselübergabe - Mit den Schlüsseln kommt auch die Verantwortung: Mieter sollten gut auf sie aufpassen. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Keine eigene Wohnung ohne Schlüssel. Für Mieter und Vermieter gibt es bei diesem wichtigen Gegenstand einiges zu beachten. Etwa dazu, wer Schlüssel nachmachen darf und was bei ihrem Verlust passiert.

Der Moment, in dem Mieterinnen und Mieter die Schlüssel zur Wohnung oder zum Haus erhalten, ist ein besonderer. Denn nun haben sie Zugang zu ihrem neuen Reich - und können andere ausschließen, einschließlich ihres Vermieters oder ihrer Vermieterin.

Denn die dürfen die Wohnung nur nach Absprache betreten. Aber genau weil der Schlüssel so wichtig ist, stellen sich immer wieder gewisse Fragen.

Wie viele Schlüssel muss mir mein Vermieter geben?

«Der Vermieter muss beim Einzug ausreichend Schlüssel für alle Haushaltsangehörigen bereitstellen», erklärt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Das gelte nicht nur für den Wohnungsschlüssel, sondern auch für Briefkasten, Keller und mögliche andere Zugänge. «Es sollten zumindest alle Erwachsenen einen Schlüssel erhalten», sagt auch Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Sich um die genaue Anzahl mit seinem Vermieter zu streiten, lohnt sich in der Regel nicht. «Wenn ich einen Anspruch auf vier Schlüssel habe und nur drei bekomme, überlege ich mir natürlich, ob ich deswegen gleich beim Einzug auf die Barrikaden gehen will», sagt Hartmann.

Übrigens: Zurückbehalten darf der Vermieter keinen der vorhandenen Schlüssel.

Dürfen Mieterinnen und Mieter sich Schlüssel nachmachen?

Ja, dürfen sie. Bei einfachen Schlüsseln, die lediglich für ein Schloss gelten, ist das auch kein Problem. «Sie müssen es nur dem Vermieter mitteilen», sagt Hartmann.

Etwas komplizierter ist es bei Schließanlagen in Mehrparteienhäusern. Hier müssen sich Mieterinnen und Mieter das Einverständnis des Vermietenden einholen und das dem Schlüsseldienst vorlegen. «Normalerweise benötigt man für das Nachmachen eines Schlüssels für Schließanlagen eine Sicherheitskarte», erklärt Eigentümer-Vertreterin Wagner.

Viele Vermieterinnen und Vermieter würden diese lieber nicht herausgeben. Dann muss der Mieter darum bitten, dass der Vermieter sich um die Duplikate kümmert.

Wem darf ich meine Schlüssel geben?

«Ich bin als Mieter frei», sagt Mieterbund-Sprecherin Hartmann. «Ich kann meine Schlüssel Verwandten, Nachbarn oder Freunden geben.» Kurz: Jedem, dem man vertraut.

Muss ich meinem Vermieter den Schlüssel geben, wenn ich in den Urlaub fahre?

Nein. «Der Vermieter hat keinen Anspruch auf den Schlüssel, er darf ohne triftigen Grund nicht in die Wohnung», sagt Hartmann.

Laut Rechtslage sollte der Mieter aber einen Schlüssel bei einem Vertrauten in der Nähe abgeben und den Vermieter darüber informieren. Der Vermieter müsse den Mieter oder die Mieterin im Notfall erreichen können und einen Zugang zur Wohnung erhalten, etwa bei einem Wasserrohrbruch, sagt Wagner.

Was muss ich tun, wenn ein Schlüssel weg ist?

«Es ist ganz wichtig, dass ich beim Verlust eines Schlüssels den Vermieter informiere», sagt Wagner. Im Extremfall müsse dieser die Schlösser austauschen. Bei einer Schließanlage in einem Mehrparteienhaus kann das teuer werden. Welche Kosten dabei auf den Mieter oder die Mieterin zukommen, hängt vom Einzelfall ab.

«Wenn ein Schlüssel nur zerbricht oder bei einer Bootsfahrt auf den Grund des Meeres sinkt, ist es nicht notwendig, dass die Schließanlage ausgetauscht wird», sagt Wagner. Habe der Mieter aber fahrlässig gehandelt, etwa eine Tasche unbeaufsichtigt stehen lassen und der Schlüssel wurde daraus gestohlen, könne das anders aussehen.

«Eine Voraussetzung ist, dass ein Missbrauch wahrscheinlich ist», sagt Jutta Hartmann. Wenn also ein Dieb wissen könnte, zu welchem Haus oder welcher Wohnung der Schlüssel gehört, muss der Vermieter oder die Vermieterin vermutlich das Schloss austauschen lassen.

Welche Versicherung kommt für einen Schlüsselverlust auf?

Unter Umständen springt hier die Privathaftpflichtversicherung des Mieters oder der Mieterin ein. Die Versicherung könne die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage übernehmen, sagt Mathias Zunk, Ansprechpartner für Verbraucher beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Allerdings müsse der Verlust von Schlüsseln - in den Bedingungen häufig «private fremde Schlüssel» genannt - ausdrücklich in der Versicherung eingeschlossen sein. Außerdem kann je nach Tarif und Vertrag eine Selbstbeteiligung des Kunden vereinbart sein.

Muss ich beim Auszug alle Schlüssel zurückgeben?

Ja. «Ich muss dem Vermieter die Anzahl von Schlüsseln zurückgeben, die er mir gegeben hat», sagt Hartmann. Hat der Mieter oder die Mieterin zusätzliche Schlüssel anfertigen lassen, muss er oder sie auch die zurückgeben.

«Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die zusätzlichen Schlüssel habe ich in der Regel nicht», sagt Wagner. Was man tun dürfe, wenn man dem Vermieter oder der Vermieterin partout nicht die Extraschlüssel ohne Erstattung aushändigen will, sei, sie vor den Augen des anderen unbrauchbar zu machen.

© dpa-infocom, dpa:220623-99-771523/3