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Finanzinstrument mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten

30.09.2024
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Ein Bausparvertrag ist vielfältig einsetzbar. − Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-i

Nicht nur, wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, kann von einem Bausparvertrag und den staatlichen Förderungen profitieren, weiß Schwäbisch Hall-Bausparexperte Ralf Oberländer.

Die klassischen Verwendungszwecke für einen Bausparvertrag sind der Bau oder Kauf einer Immobilie. Darüber hinaus kann er für jede Form der Sanierung, Renovierung oder Modernisierung bespart werden und unterstützt Immobilienbesitzer bei der Finanzierung energetischer Maßnahmen und Technik-Updates, wie Alarmanlagen, Treppenlifte, neuer Kabelanschlüsse und Smart-Home-Technologien. Mehr noch: Auch Bodenbeläge, Rollläden, Markisen oder die Garage können mit Bausparmitteln erneuert, installiert oder gebaut werden. „Ein Bauspardarlehen hat noch einen wesentlichen Vorteil: Darlehen bis zu 50.000 Euro können ohne Grundbucheintrag gewährt werden, das spart Kosten für Notar und Grundbuchamt“, erklärt der Experte.

Auch staatliche Förderungen können beim Bausparen in Anspruch genommen werden. So kommt die Bausparsumme für den individuellen Verwendungszweck schneller zusammen. Bei der Arbeitnehmersparzulage gilt seit Januar 2024 eine höhere Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) des zu versteuernden Einkommens – das bedeutet: Noch mehr Arbeitnehmer sind förderberechtigt.

Bausparer können zudem von der Wohnungsbauprämie profitieren. Hier liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro im Jahr. Die maximale Prämie beträgt 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete.

Die jährliche Grundzulage bei Wohn-Riester beträgt 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete. Die Kinderzulage beläuft sich auf 300 Euro pro Jahr für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, und 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro. Neu ist: Wohneigentümer können ihr angespartes Riester-Guthaben förderfähig für energetische Sanierungsmaßnahmen an der selbst genutzten Wohnimmobilie einsetzen.

„Egal wofür der Bausparvertrag später eingesetzt werden soll – der frühzeitige Aufbau von Eigenkapital in Verbindung mit der Zinssicherung lohnt sich in der Regel immer. Letztere bietet nicht nur Planungssicherheit, sondern schützt zusätzlich vor steigenden Zinsen“, betont Oberländer.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem weiterführenden Link.