Einen Anspruch auf eine Modernisierung durch den Vermieter hat ein Mieter nicht. Auch nicht auf einen barrierefreien Umbau. Allerdings können Mieter die Arbeiten auch selbst vornehmen.
Mieter haben keinen generellen Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung. Wollen sie Hindernisse beseitigen, müssen sie ihren Vermieter um Zustimmung bitten, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Dieser muss den baulichen Veränderungen aber in der Regel zustimmen.
Voraussetzung ist, dass Mieter ein berechtigtes Interesse am Umbau haben, weil sie selbst behindert sind oder er mit behinderten Angehörigen oder einem behinderten Lebensgefährten zusammenwohnt. Mögliche Baumaßnahmen sind: die Verbreiterung von Türen, ein behindertengerechtes Bad, Schwellen abbauen oder Notrufeinrichtungen installieren.
Verweigern können Vermieter die Zustimmung nur, wenn ihr Interesse an einem unveränderten Zustand der Wohnung schwerer wiegt als die Mieterinteressen. Bei der Interessenabwägung kann zum Beispiel Art, Dauer und Schwere der Behinderung entscheidend sein. Auch der Umfang der baulichen Maßnahme, die Dauer der Bauzeit, die Möglichkeit des Rückbaus oder Baurechtsfragen spielen eine Rolle.
Der Vermieter darf seine Zustimmung davon abhängig machen, dass der Mieter eine angemessene zusätzliche Sicherheit leistet. Zusätzliche Sicherheit bedeutet, eine Sicherheit neben der normalen Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten. Angemessen bedeutet nach Angaben des Deutschen Mieterbundes, die Sicherheit soll so hoch sein, dass der Vermieter einen möglichen Rückbau bei Beendigung des Mietverhältnisses damit finanzieren kann.
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