Schleudertrauma
Schmerzensgeld nur nach Arztbesuch

05.05.2022 | Stand 16.05.2022, 10:32 Uhr

Steifer Nacken und Schmerzen nach Schleudertrauma - Bei Verdacht auf ein Schleudertrauma in Folge eines Auffahrunfalls sollte man direkt zum Arzt. - Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn

Kopfschmerzen und ein steifer Hals: Nach Unfällen sind Schleudertraumata keine Seltenheit. Und oft harmlos. Doch wer Schmerzensgeld möchte, sollte sich nicht nur zu Hause auskurieren.

Wer von einem Unfall ein Schleudertrauma davon trägt, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Um das nachzuweisen, müssen Betroffene aber direkt zum Arzt gehen.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts München I weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin (Az.: 19 O 16989/20).

Im konkreten Fall klagte ein Sportwagenfahrer nach einem Auffahrunfall auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht sah zwar die Schuld für den Unfall beim Beklagten - und sprach dem Sportwagenfahrer die Reparaturkosten und die Kosten für ein Ersatzfahrzeug zu. Schmerzensgeld und Entschädigung für einen Verdienstausfall erhielt der Kläger aber nicht.

Kein Beweis für Unfall als Ursache

Die Begründung des Gerichts: Der Mann habe nicht beweisen können, bei dem Unfall entsprechende Verletzungen davongetragen zu haben - auch, weil er erst rund einen Monat nach dem Unfall zum Arzt gegangen war. Der Grund für den Arztbesuch seien zudem nicht Beschwerden an der Halswirbelsäule gewesen, sondern Sensibilitätsstörungen der Hand.

Hätte der Kläger bei dem Unfall tatsächlich ein Schleudertrauma erlitten, wäre zu erwarten gewesen, dass er sich sofort in Behandlung begibt, so das Gericht. Ein medizinisches Gutachten befand, dass die vom Kläger angegebenen Sensibilitätsstörungen der Hand nicht dem Unfall anzulasten seien.

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