Provokantes Verhalten
Maßregelung im Verkehr: Wer haftet für Unfallschaden?

20.06.2022 | Stand 04.07.2022, 11:28 Uhr

Ein Warndreieck auf Asphalt - Klar, im Straßenverkehr läuft nicht immer alles glatt. Wer sich aber zu sehr ärgert und auch noch zu provokantem Verhalten hinreißen lässt, riskiert Unfälle. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Besonders im Straßenverkehr gibt es häufig Grund für Frust. Andere durch die eigene Fahrweise zu maßregeln, ist allerdings keine gute Idee. Denn im Falle eines Unfalls kann das zum Fallstrick werden.

«So ein Idiot! Dem zeig ich’s mal - so nicht»: Ärger nach Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr mag verständlich sein. Wer aber als Reaktion andere etwa durch plötzliches Abbremsen maßregeln will, muss nach einem Unfall damit rechnen, allein für die Schäden aufzukommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 1518/21), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im Fall ging es um eine Autofahrerin, die auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs war. Ein Lkw bog dort ein und nahm ihr die Vorfahrt. Der Ärger darüber war anscheinend so groß, dass sie den Lkw im Anschluss überholte, sich vor diesen setzte und plötzlich abbremste. Der Lkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Die Frau wollte nun den Schaden vom Lkw-Fahrer ersetzt bekommen und zog vor Gericht.

Welche Rolle spielt der Vorfahrtsverstoß?

Ohne Erfolg. Die Frau hat sich nach Überzeugung des Gerichts im groben Maße verkehrswidrig verhalten. Der Unfall war demnach allein aufgrund ihres Verhaltens passiert. So greift hier auch nicht der Anscheinsbeweis, aufgrund dessen bei Auffahrunfällen die Schuld beim Hintermann vermutet wird, etwa wegen Ablenkung oder zu wenig Abstand.

Auch dass der Lkw-Fahrer die Vorfahrt der Frau missachtete, wurde nicht berücksichtigt. Denn dadurch war es nicht zum Unfall gekommen. Wer nur stark abbremst, um andere zu disziplinieren, haftet für den Unfall allein.

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