Raub in Manching

Expertin: „Grundsätzlich sind keltische Münzen versicherbar“

25.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:29 Uhr

Im Museum in Manching wurde der keltische Goldschatz geraubt. Foto: Mächler/dpa

„Die Goldmünzen waren nicht versichert, weil der ideelle Wert nicht versicherbar war“, hatte der Manchinger Bürgermeister Herbert Nerb am Donnerstag dem DONAUKURIER gesagt. Doch hätte man die Münzen tatsächlich nicht versichern können?



Isabelle Haupt, Pressereferentin der Mannheimer Versicherung, nach eigener Aussage einer der großen Museumsversicherer Deutschlands, stimmt dieser Aussage nur zum Teil zu: „Ein ideeller Wert ist tatsächlich nicht versicherbar, da er nicht mit einem konkreten und nachweisbaren Versicherungswert zu hinterlegen ist und nicht den Marktwert darstellt.“

Der Marktwert werde über viele Faktoren bestimmt, etwa über Materialwert, Nachfrage, Bedeutung, Einzigartigkeit oder Erhaltungszustand. „Solch ein Marktwert, der für einzigartige Objekte nur vergleichsweise ermittelt werden kann, kann Basis für einen Versicherungswert sein“, erklärte Isabelle Haupt. Auch solche Münzen wie die aus dem Kelten-Römer-Museum seien aber grundsätzlich versicherbar. Die Mannheimer Versicherung versichere historische Münzen im Kontext von Privatsammlungen und Museumsbeständen.

Ein Archäologe meinte gegenüber unserer Zeitung, dass die Versicherungsprämien für den Markt Manching möglicherweise nicht finanzierbar gewesen wären. Dem widerspricht Isabelle Haupt: „Ob Versicherungsbeiträge finanzierbar sind, ist immer aus der Sicht des Prämienzahlers zu betrachten. Unserer Meinung nach ist eine Versicherung finanzierbar, da die Beiträge nur einen sehr kleinen Bruchteil des versicherten Gesamtwerts darstellen.“ Der Kunde könne also die Absicherung des gesamten Museumsbestandes erreichen und würde zusätzlich noch Beratung hinsichtlich Schadenprävention und Unterstützung bei der Bewertung der Exponate erhalten. Die Mannheimer Versicherung teilt darüber hinaus mit, dass Museen in Deutschland in der Regel ihre Exponate versichert haben.

„Teilweise gewähren allerdings verschiedene Bundesländer eine eigene Landeshaftung für Museumsbestände des betreffenden Landes“, so die Pressereferentin. Dann gebe es keine separate privatwirtschaftliche Versicherung für die Exponate, die im Fall eines Einbruchsdiebstahls zahlt. Im Fall des Manchinger Diebstahls gewährt der Freistaat Bayern allerdings keine Landeshaftung, da die Münzen im Eigentum des Marktes Manching waren.

DK

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