Nürnberg

Spezialteam für unsaubere Geschäfte mit der Pandemie

Nürnberger Zentralstelle hat in zwei Jahren schon mehr als 550 Verfahren eingeleitet – Jetzt muss sich ein Spielerberater verantworten

28.09.2022 | Stand 28.09.2022, 15:52 Uhr

Die Abrechnungen der Teststationen im Visier: Die Nürnberger Staatsanwälte der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen versuchen seit zwei Jahren unsaubere Geschäfte rund um die Pandemie aufzudecken. Foto: dpa

Von Nikolas Pelke

Nürnberg – Seit nunmehr zwei Jahren kämpfen Nürnberger Staatsanwälte gegen Betrügereien im bayerischen Gesundheitswesen. An diesem Donnerstag beginnt nun ein großes Verfahren um mutmaßliche Gaunereien mit Corona-Teststationen in Franken.

Vor Gericht verantworten müssen sich dabei zwei Betreiber von über zehn Teststationen. Für die Nürnberger Staatsanwälte der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) ist bereits das Zustandekommen des Prozesses ein großer Erfolg.

„Vielleicht ist der Begriff Meilenstein etwas hoch gegriffen. Aber es ist sehr erfreulich, wenn eine Geldwäscheverdachtsanzeige einer Bank zu einem solchen Ermittlungserfolg führt“, sagt Matthias Held, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der ZKG, kurz vor dem Prozessbeginn auf Anfrage unserer Zeitung.

Mit über zehn Staatsanwälten versucht die Nürnberger Zentralstelle unsaubere Geschäfte rund um die Pandemie aufzudecken. Seit ihrer Gründung habe die ZKG bereits 477 Verfahren gegen namentlich bekannte und 87 Verfahren gegen namentlich unbekannte Personen eingeleitet, teilt das bayerische Justizministerium auf Anfrage mit.

Um den Missetätern auf die Schliche zu kommen, betreibt die ZKG auch eine Internetseite für Hinweisgeber, die lieber anonym bleiben wollen. Nach solchen Tipps seien bislang zusätzlich über 70 Verfahren gegen namentlich bekannte und fast 50 Verfahren gegen namentlich unbekannte Personen wegen Korruption eingeleitet worden.

Seit dem Sommer 2021 ist die ZKG auch für Betrügereien rund um die Corona-Testverordnung wie Abrechnungen bei PCR- oder Antigen-Tests zuständig. Mit der Konzentration der Fälle bei der ZKG wolle der Freistaat laut Ministerium sicherstellen, dass die Sachbearbeitung durch Spezialisten für den Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen erfolgen könne. Bislang hätten bereits 57 Verfahren gegen namentlich bekannte und 20 Verfahren gegen namentlich unbekannte Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Teststellen stattgefunden.

Pünktlich zum zweijährigen Bestehen startet jetzt das Verfahren vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen die zwei Betreiber von zwölf Corona-Stationen aus dem fränkischen Großraum, die mit Hilfe einer ebenfalls angeklagten Mitarbeiterin im vergangenen Jahr deutlich mehr Antigen-Schnelltests gemeldet als tatsächlich ausgeführt und obendrein unzutreffend hohe Beschaffungskosten der Tests vorgetäuscht haben sollen. Dabei sei laut Anklage ein Schaden in Höhe von insgesamt mehr als 400000 Euro entstanden. Weitere Betrügereien in Höhe von mehr als 200000 Euro hätten durch den Einsatz der Staatsanwälte verhindert werden können.

Allein aufgrund der mutmaßlichen Schadenshöhe sei der aktuelle Fall laut Oberstaatsanwalt Held durchaus bemerkenswert. Die Brisanz des Verfahrens dürfte auch dadurch deutlich werden, dass die beiden Hauptangeklagten bereits seit Monaten in Untersuchungshaft sitzen.

Einer der Beschuldigten gibt Spielerberater als Beruf an. Laut Erkenntnissen der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft habe der Mann mit der Vermittlung von Profifußballspielern aber kein Geld verdient. Stattdessen soll er zusammen mit dem Mitangeklagten aus Lauf auf die Idee mit den Corona-Teststationen und den vorsätzlichen Scheinabrechnungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) gekommen sein.

Für den Prozess wegen Betrugs in acht Fällen und versuchtem Betrug in 20 Fällen sind vor dem Landgericht Nürnberg/Fürth sechs Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll noch im Oktober gesprochen werden.

HK



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