Pfaffenhofen

Mehr als 200 Paar Schuhe gestohlen: Gelegenheit macht Diebe

Angeklagter beteuert vor Gericht, dass er wegen mangelnden Sicherheitsvorkehrungen zum Täter wurde

23.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:23 Uhr

Am Neuburger Amtsgericht wird momentan ein Diebstahl aus Pfaffenhofen verhandelt: Einbrecher haben mehr als 200 Paar Schuhe aus einem Geschäft gestohlen. Foto: Schanz, PK-Archiv

Von Christine Zinner

Neuburg – 211 Paar Schuhe sowie Gürtel und Taschen im Wert von 20000 Euro soll ein 43-jähriger Mann mit einem Komplizen in einer Nacht im November 2019 aus einem Schuhgeschäft im Pfaffenhofener Gewerbegebiet geklaut haben. Außerdem sollen die beiden bei ihrer Tat einen Schaden von 1000 Euro angerichtet haben. Der Fall ist am Donnerstag vor dem Neuburger Amtsgericht verhandelt worden.

Glaubt man den Schilderungen des Angeklagten, war das eine spontane Tat, für die er und sein Komplize zufällig das richtige Werkzeug im Transporter hatten. Eines dieser Werkzeuge, ein Küchenmesser, wurde dem eigentlich im Baltikum lebenden Mann zum Verhängnis. Es war im Geschäft zurückgelassen worden. Darauf waren seine Fingerabdrücke und da er bereits in Estland, Finnland und Schweden straffällig geworden war, konnte die Polizei ihn aufspüren. Er kam in Auslieferungshaft, wurde nach Deutschland überstellt und sitzt seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.

Sein Mandant wolle alles einräumen, erklärte Rechtsanwalt Martin Angermayr nach der Verlesung der Anklageschrift. Laut dieser soll der Mann den schweren Diebstahl nicht alleine begangen haben. Bei der Befragung durch Richterin Rebecca Hupke berichtete der 43-Jährige mit Hilfe einer Dolmetscherin von der Tat.

Sein Komplize und er seien mit einem Mann nach Pfaffenhofen gekommen, der ein Auto kaufen wollte. Nach dem Kauf sei der Mann wieder zurückgefahren, er und sein Komplize seien in der Stadt geblieben. Mit ihm sei er am Nachmittag in ein Geschäft gegangen, um Schuhe zu kaufen. „Wir haben festgestellt, dass es keine Alarmanlage gibt.“ Da hätten sie sich entschieden einzubrechen.

Zwischen 3 und 4 Uhr nachts sägten sie seinen Angaben zufolge mit einer Säge das Fenstergitter durch. Auch weiteres Einbrecher-Equipment wie Handschuhe und ein Messer, mit dem sein Komplize die Kabel der Videoanlage durchgeschnitten habe, sei mehr oder weniger zufällig im Auto gelegen. Zunächst wollte sich der Angeklagte gar nicht daran erinnern, dass das Messer zum Einsatz kam. Es sei eigentlich zum Brotschneiden. Das Messer blieb dann am Tatort liegen, die Videoanlage hätten sie später entsorgt, das Diebesgut in Litauen verkauft. Wie viel sie dadurch einnahmen, wusste der Angeklagte nicht mehr. Auch den Namen des Mannes, der in Pfaffenhofen ein Auto gekauft haben soll, weiß er nach eigener Aussage nicht. Sein Komplize wiederum sei inzwischen an Corona gestorben.

Richterin Hupke hatte sichtlich Zweifel, auch an der Version des spontanen Einbruchs. „Mir stellt sich die Frage, warum Sie dann so professionell ausgestattet waren.“ So viel Werkzeug brauche man eigentlich gar nicht, bemerkte dazu der Angeklagte. Die Säge liege immer im Fahrzeug. „Die kleine Säge ist immer im Auto und das Küchenmesser ist eigentlich ein Brotmesser“, fasste Hupke zusammen. Deswegen heiße es Küchenmesser, so der Angeklagte. „Und die Handschuhe liegen auch immer im Auto“, zählte die Richterin weiter auf. Die brauche er ja, wenn mit dem Wagen was sei, antwortete der Angeklagte. „Und zufällig waren Sie mit einem Transporter da.“ Der sei geliehen gewesen, ließ sich der Mann nicht von seiner Version abbringen. Wenn der Diebstahl vorbereitet gewesen wäre, hätte er auch den Safe öffnen können, behauptete er.

Nach seiner Aussage mahnte Hupke ihn: „Mit dem, was Sie sich in Schweden, Estland und Finnland schon geleistet haben, können Sie froh sein, dass Sie nicht vorm Schöffengericht gelandet sind.“ Von etwa 30 Fällen von Diebstahl oder schwerem Diebstahl zwischen 2015 und 2017 durch den Angeklagten in diesen Ländern war während der Verhandlung die Rede.

Er war bereits mehrfach in Haft. Da weder die Ladeninhaberin noch der Sachbearbeiter der Polizei am Donnerstag als Zeugen auftreten konnten, entschied Hupke, es nicht bei diesem einen Verhandlungstermin zu belassen. Die Fortsetzung ist für Anfang Oktober angesetzt.

PK

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