Finanzielle Entlastung

Zu viele Ausgaben? Diese Versicherungen sind bis 30. September kündbar

23.09.2022 | Stand 23.09.2022, 8:58 Uhr

Ärger über die Beitragsanhebung ihrer Versicherung? In diesem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. −Foto: Christin Klose/dpa

Sie müssen im kommenden Jahr mehr auf Ihre Ausgaben achten? Dann fangen Sie doch bei Ihren Versicherungen an. Noch bis Ende September haben Sie bei vielen Policen die Chance auf eine Kündigung oder einen Wechsel. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) hin.





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"Vor allem Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen sollten genau unter die Lupe genommen werden", sagt GVI-Präsident Siegfried Karle. Denn diese Versicherungen könnten in den meisten Fällen bis 30. September zum Jahresende gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung muss bis zu diesem Stichtag beim Versicherer vorliegen.

Ausnahmen bei Kfz-Versicherungen und Preiserhöhungen

Eine Ausnahme gilt für die Kfz-Versicherung: Hier haben Versicherte in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist und darum noch bis zum 30. November Zeit für den Wechsel.

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Übrigens: Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Kundinnen und Kunden laut Verbraucherzentralen ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Betroffene ihre Policen auch kurzfristig und unabhängig vom jährlichen Kündigungstermin abstoßen.

− dpa

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