Thalmässing

Ab sofort gilt Tempo 30 in der Nürnberger Straße in Thalmässing

Erlaubte Geschwindigkeit am Kindergarten tagsüber reduziert

22.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:25 Uhr

Achtung, langsam fahren! Auf der Nürnberger Straße in Thalmässing gilt es Tempo 30. Foto: Minderlein

Thalmässing – Das Schild ist bereits angebracht, die Regelung gilt ab sofort: Die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf der Staatsstraße inmitten Thalmässings – auf Höhe des Naturkindergartens Regenbogen wird werktags in der Zeit von 6.30 bis 17.30 Uhr auf 30 Kilometer pro Stunde gedrosselt.

Auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen waren die Hürden bisher relativ hoch, eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung zu erlangen, weil der überregionale Verkehr nicht eingeschränkt werden sollte. Diese Hürden hat der Gesetzgeber allerdings vor einigen Jahren gesenkt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit eingeräumt, eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 an innerörtlichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im unmittelbaren Bereich von Kindertageseinrichtungen zu erlassen. Genau darum hat sich die Marktgemeinde Thalmässing bemüht. Mit Erfolg.

Wie eine entsprechende ortsbezogene Überprüfung durch das Landratsamt Roth ergeben hat, liegen die Voraussetzungen an der Staatsstraße 2225, also der Nürnberger Straße, im Bereich des Kindergartens Regenbogen vor. Die Verkehrsbehörde in Roth erließ daraufhin die entsprechende Anordnung.

„Ich freue mich sehr über die Verkehrsberuhigung während der Öffnungszeiten des Regenbogen-Kindergartens und appelliere an alle Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsreduzierung auch einzuhalten“ sagt Bürgermeister Georg Küttinger (TL). Er hoffe so auf mehr Sicherheit gerade für die Kindergartenkinder und ihre Eltern.

HK

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