Keine Einwände der Behörden

Grünes Licht für zwei Bebauungspläne in Lenting

07.07.2022 | Stand 22.09.2023, 21:28 Uhr

Auf denkmalpflegerische und archäologische Belange (unser Bild zeigt Gräber aus der Merowingerzeit an der Nürnberger Straße) wurde im Bebauungsplan „Dichterviertel“ besonders geachtet. Foto: Vogl

Den meisten Raum in der Gemeinderatssitzung am Dienstag in Lenting nahmen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange rund um den Bebauungsplan „Ziegelei und Hofmarksherren“ sowie um den Plan „Dichterviertel“ ein.



Insgesamt hatten die Träger öffentlicher Belange einige Anmerkungen, aber keine Einwände gegen die Bebauungspläne.

Volker Schindler vom Ingolstädter Büro Weinzierl fasste zunächst die zwölf Seiten und 22 Stellungnahmen zu „Ziegelei und Hofmarksherren“ zusammen. Gegenüber dem Vorgänger-Entwurf habe es mittlerweile kleine Änderungen gegeben. „Neu ist, dass Stützmauern zulässig sind, aber drei Meter Abstand von der Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen. Auch begrünte Dachformen sind neuerdings zulässig“, erläuterte Schindler.

Dasselbe traf auf den Bebauungsplan „Dichterviertel“ zu: Auch hier sind begrünte Dächer und Stützmauern mit dem entsprechenden Abstand erlaubt. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte einige Anmerkungen: „Im Bereich sind Bodendenkmäler vorhanden. Außerdem gibt es mit dem Lentinger Schloss ein Baudenkmal und im Bereich der Nürnberger Straße archäologische Funde.“

Die Gemeinde versprach in ihrer Stellungnahme, denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen. Eine Nachverdichtung im Bereich des Wasserschlosses soll nur bedingt stattfinden. Volker Schindler sagte in der Sitzung: „Eine Nachverdichtung über die bestehende Nutzung hinaus würde das Denkmal beeinträchtigen.“

Bürgermeister Christian Tauer (SPD) merkte an, dass in dem Bereich früher Fehler gemacht worden seien. Unter anderem sei der Wassergraben ums Schloss teilweise zugeschüttet worden. Die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung will die Gemeinde nach seinen Worten nicht einschränken.

Christian Conradt (CSU) meinte, dass aufgrund der Nähe zur Autobahn und zur Böschung die Baugrenzen am östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dichterviertel“ wegfallen könnten. Bürgermeister Tauer wollte allerdings keine Sonderreglung für den Bereich. „Alle müssen ihre Abstände einhalten.“

Bei den 25 Stellungnahmen zum „Dichterviertel“ gab es eine private Einwendung. Grundlegend wollte ein Anlieger zum Bebauungsplan „Ortskern“ gezählt werden und die Erlaubnis bekommen, Ersatzbauten mit dem bereits vorhandenen Versiegelungsgrad erneut errichten zu können. Die Gemeinde sah das allerdings anders: „Eine Änderung des Geltungsbereiches ist zum Erreichen der städtebaulichen Ziele nicht notwendig“, hieß es unter anderem.

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss erfolgte im Gemeinderat bei „Ziegelei und Hofmarksherren“ einmütig und beim „Dichterviertel“ mit einer Gegenstimme.

Einstimmig vergeben wurde der Auftrag für die Erneuerung der Wasserleitung im Mühlweg. Der Auftrag ging an die Firma Strabag aus Regensburg, die mit rund 235000 Euro das günstigste Angebot abgegeben hatte.

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