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Linke und CSU kritisieren Ampel-Plan zur Wahlrechtsreform heftig - FDP verteidigt Vorgehen

03.07.2022 | Stand 22.09.2023, 21:38 Uhr

Blick ins Plenum bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags. −Foto: dpa

Von Thomas Vitzthum

CSU und Linke haben den Plan der Ampel-Fraktionen zur Reform des Wahlrechts heftig kritisiert. „Ob der aktuelle Vorschlag verfassungskonform ist, bezweifle ich“, sagte der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, der Mediengruppe Bayern.



„Dass Kandidaten einen Wahlkreis gewinnen und nicht im Bundestag vertreten sind, dafür aber gegebenenfalls der Drittplatzierte in diesem Wahlkreis, ist, mindestens fragwürdig.“ Die Grundmandatsklausel sei in diesem Vorschlag „faktisch ignoriert worden“. Der Ampel-Plan, der in dieser Woche in Eckpunkten beraten werden soll, sieht vor, alle Überhang- und Ausgleichsmandate zu streichen. Gewinner von Direktmandaten mit schwachen Ergebnissen hätten dann mitunter das Nachsehen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, sagte der Mediengruppe Bayern: „Entgegen allen Beteuerungen ist die Ampel nicht an einem konstruktiven Dialog über ein neues Wahlrecht interessiert. Die Wahlrechtskommission ist eine reine Alibi-Veranstaltung, um den eigenen Vorschlag zu legitimieren. Gleichwohl bleibt er verfassungswidrig.“

„Degradiert den Wähler“

Wer Wahlkreisabgeordneter werde, entschieden dann nicht mehr die Wähler im Wahlkreis, sondern äußere Faktoren. Michael Frieser (CSU), Justiziar der Unionsfraktion, sagte: „Ein Vorschlag, der den Wählerwillen derart missachtet und den Gewinner durch einen Ersatz-Kandidaten einer Partei ohne Wählerauftrag ein Mandat zuschanzt, degradiert den Wähler zum undemokratischen Werkzeug.“

Die FDP verteidigt dagegen das Vorgehen. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Konstantin Kuhle, sagte: „Die Verkleinerung des Bundestages ist ein wichtiges Zeichen für die Reformfähigkeit unseres Landes. Deswegen werden die Ampel-Fraktionen in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause über erste Eckpunkte beraten. Dazu gehört auch das Ziel der Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten.“

Alle Parteien betroffen

Mit einem solchen Schritt wären alle im Bundestag vertretenen Parteien von einer Bundestagsverkleinerung gleichermaßen betroffen, so Kuhle. „Dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit muss man mit äußerster Gelassenheit entgegen sehen. Denn es dürfte sehr wohl dem Geist des Grundgesetzes entsprechen, dass eine Partei genauso viele Sitze erhält, wie es dem Wahlergebnis entspricht.“

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