Corona

Kein Kavaliersdelikt: Security-Kraft mit gefälschtem Impfpass am Fliegerhorst

Security-Frau geht gegen Strafbescheid vor, um keinen Eintrag im Führungszeugnis zu bekommen

23.06.2022 | Stand 22.09.2023, 21:58 Uhr

Das Fälschen von Impfnachweisen ist bekanntlich kein Kavaliersdelikt– sondern Urkundenfälschung. Und die Strafen dafür können durchaus drastisch ausfallen. Foto: Tamm

Von Christian Tamm

Urkundenfälschung - die Pandemie hat das Delikt wieder ins Licht gerückt. Stichwort: Impfnachweis. Jenen soll eine Neuburgerin gefälscht haben.



Aufgeflogen ist das in einer Neuburger Apotheke beim Versuch, ein digitales Zertifikat für die Grundimmunisierungen zu ergattern. Den Strafbefehl focht sie an; am Donnerstag wurde am Amtsgericht verhandelt. Da sie durch ihr Handeln mutmaßlich aber sogar die Einsatzbereitschaft des Neuburger Luftwaffengeschwaders beeinflussen hätte können, ging das beinahe nach hinten los.

Die deutsche Staatsangehörige erschien mit Anwalt Wolfgang Kleßinger, der für seine Mandantin das Wort ergriff. Seine wichtigste Botschaft: Die Neuburgerin leugne die Fälschung nicht, wolle ihr Handeln aber erklären. „Sie möchte sich nicht impfen lassen, da in ihrer Familie bereits drei Menschen nach einer Impfung gestorben sind“, behauptete der Jurist. Kommentiert hat diese Aussage niemand im Verhandlungssaal 42.

Vierfache und alleinerziehende Mutter

Die vierfache und alleinerziehende Mutter, fuhr Kleßinger dann nach einer kurzen Pause fort, habe Angst gehabt und sei in Sorge gewesen, wer sich im schlimmsten Fall um ihre Kinder kümmert. Das - überdies gepaart mit den strengen Beschränkungen für Ungeimpfte im Corona-Winter - habe sie zu dieser Lösung veranlasst, sagte der Verteidiger.

Wenn die Frau aber die Fälschung doch gar nicht leugnet, und laut Verteidiger auch den Fehler anerkennt, warum dann der Gang vor Gericht? Nun, der Strafbefehl sieht 120 Tagessätze vor. Die Neuburgerin wollte erreichen, dass er auf 90 Tagessätze gesenkt wird. Das allerdings nicht, um Geld zu sparen, sondern damit das Dilemma nicht ins Führungszeugnis kommt. Denn wie sich herausstellte, ist die Beschuldigte beim Neuburger Nato-Fliegerhorst als Security-Kraft tätig - ob bei der Bundeswehr oder über einen privaten Anbieter, blieb am Donnerstag ungeklärt. Das war für das Gericht auch gar nicht erheblich. Das Entsetzen war Richterin Sabine Seitz und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft auch so überdeutlich anzusehen.

Frau habe Kontakt zu Soldaten gehabt

„Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber so oder so davon erfährt - egal, wie viele Tagessätze wir hier heute festlegen“, erklärte Richterin Seitz als erste Reaktion in sachlichem Ton. Das Gericht habe in dem Strafbefehl bewusst mehr als 90 Tagessätze angesetzt, eben damit es einen Eintrag gibt. „Und da Sie im Umfeld der Bundeswehr tätig sind, sehe ich erst recht keine Chance, auf 90 Tagessätze zu reduzieren - ganz im Gegenteil“, erklärte die Richterin.

Vonseiten der Staatsanwaltschaft kamen noch drastischere Einlassungen. Die Frau habe Kontakt zu Soldaten gehabt. Im ungünstigsten Falle hätte die Einsatzfähigkeit des hiesigen Geschwaders gefährdet sein können. „Aus meiner Sicht ist das eher noch straferhöhend“, sagte der anwesende Rechtspfleger.

Anwalt zog die Reißleine

Den konternden Einwurf der Frau, dass auch andere Kolleginnen und Kollegin ungeimpft seien, ließ der Vertreter der Staatsanwaltschaft auch nicht gelten und antwortete blitzschnell: „Die haben aber keine Straftat begangen.“

Anwalt Kleßinger bemerkte letztlich, dass die Situation eher aussichtslos ist, und zog die Reißleine. Nach einem kurzen Austausch mit seiner Mandantin wurde der Einspruch gegen den Strafbefehl schlussendlich zurückgezogen.

DK

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