Urteil

Kleidung von Trauerredner nicht steuerlich absetzbar

23.06.2022 | Stand 08.07.2022, 12:56 Uhr

Bundesfinanzhof - Trauerredner oder artverwandte Berufe im Bestattungsgewerbe dürfen ihre Kosten für schwarze Kleidung nicht von der Steuer absetzen. - Foto: Carsten Hoefer/dpa

Trauerredner brauchen für ihre Arbeit meist dunkle Kleidung. Können sie die Kosten daher als Betriebsausgaben geltend machen? Nein, entschied der Bundesfinanzhof.

Trauerredner und andere Berufe aus dem Bestattungsgewerbe können ihre schwarze Kleidung nicht von der Steuer absetzen. Das geht aus einer nun veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Selbst wenn das Tragen schwarzer Kleidung von den Trauernden erwartet werde, handle es sich doch um bürgerliche Kleidung. Deren Kosten könnten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie nur bei der Berufsausübung getragen wird.

Geklagt hatten selbstständige Trauerredner. Sie hatten die Ausgaben für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als Betriebsausgaben geltend machen wollen. Laut Finanzhof ist die Entscheidung auf die gesamte Bestattungsbranche übertragbar.

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