Ingolstadt

Ein deutliches Signal

Stadt Ingolstadt richtet eine Antidiskriminierungsstelle ein – probeweise für zwei Jahre

21.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:01 Uhr

Beim Fest der Kulturen an der Donau wehen die Fahnen der beteiligten Nationen im Wind und zeigen die Vielfalt der Bevölkerung Ingolstadts. Zum friedlichen Miteinander soll eine neue Antidiskriminierungsstelle beitragen. Foto: Eberl, Archiv

Die Ingolstädter Bevölkerung ist, salopp gesagt, ein bunt zusammengewürfelter Haufen. Sie setzt sich aus Menschen aus verschiedenen Nationalitäten, Kulturen und Religionen zusammen. Aber diese Vielfalt erzeugt bisweilen auch Reibungen. Grund genug für die Stadt Ingolstadt, befristet auf zwei Jahre eine Antidiskriminierungsstelle einzurichten. Am Dienstag wurde das Thema erstmals im Beirat für Gleichstellungsfragen diskutiert: Das Pilotprojekt wurde einstimmig gebilligt. „So eine Stelle war lange nicht gewünscht“, erklärte Vorsitzende Veronika Peters. „In diesem ersten Schritt finde ich es gut, dass wir sie jetzt bekommen.“

Mit der Antidiskriminierungsstelle auf Probe wollen Politik und Verwaltung ein Angebot für die Bevölkerung schaffen: Betroffenen soll Schutz gewährt sowie durch Information und Beratung geholfen werden. Mit klärenden Gesprächen oder dem Einfordern von Stellungnahmen könne auch direkt auf eine diskriminierende Stelle eingewirkt werden, heißt es in der Vorlage des Direktoriums.

Allein durch die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle will die Stadt ein deutliches und öffentlichkeitswirksames Zeichen gegen Diskriminierung setzen, wird argumentiert. Sie fördere das diskriminierungsfreie Gemeinwesen sowie den sozialen Frieden der Stadt und erhöht damit einhergehend deren Attraktivität.

Die Ausgangslage ist eindeutig: Das grundsätzliche Gebot der Nichtdiskriminierung, respektive das Verbot jeglicher Diskriminierung wird sowohl in nationalem wie supranationalem Recht grundlegend festgehalten. Zum Beispiel im Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes, wo es heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Niemand darf demnach wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Auch darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Soweit die Theorie. Im täglichen Leben sieht es allerdings oft anders aus. So stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrem aktuellen Jahresbericht einen steten Anstieg der Beratungsanfragen aufgrund von Diskriminierung fest: 2020 kletterte die Zahl dieser Anfragen innerhalb eines Jahres um fast achtzig Prozent auf insgesamt 6383 Gesuche.

Auch Integrationsbeiräte in Bayern fordern verstärkt, Konzepte gegen Diskriminierung zu entwickeln. Städte wie Augsburg, Erlangen und Regensburg verfügen bereits über Antidiskriminierungsstellen.

Auch in Ingolstadt gab es Vorstöße von politischer Seite: Dem Stadtrat liegen Anträge von der Grünen-Fraktion und der Linken aus dem Jahr 2020 vor. Insbesondere vor dem Hintergrund der multikulturellen Vielfalt und der damit einhergehenden Diversität der Bevölkerung Ingolstadts käme der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle eine große Bedeutung zu, befindet die Verwaltung. Diskriminierung könne gezielt aufgedeckt, sichtbar gemacht und systematisch erfasst werden.

Mit dem Aufbau der städtischen Antidiskriminierungsstelle soll die Gleichstellungsbeauftragte Barbara Deimel beauftragt werden. Ihr stehen für die neue Aufgabe vier Stunden pro Woche zur Verfügung. Über die Projektlaufzeit von zwei Jahren wird sich zeigen, in welchem Ausmaß eine kommunale Antidiskriminierungsstelle angenommen wird und wie sie am Ende organisatorisch und personell ausgestaltet werden soll.

DK



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