Eichstätt/Ingolstadt

Kreistagssitzungen: Eichstätt ordnet 3G-plus-Regel an

Alle müssen Nachweise vorlegen - Bei Gemeinderatssitzungen 2G plus laut Innenministerium "grundsätzlich möglich"

16.01.2022 | Stand 20.01.2022, 3:34 Uhr
  −Foto: Schuldt, dpa

Ingolstadt/Eichstätt - Der Landkreis Eichstätt hat für seine Gremien - Kreistag und Bürgermeisterdienstbesprechungen - angesichts der auch im öffentlichen Bereich angepassten Zugangsregelungen neue Vorschriften erlassen.

Das Innenministerium teilte auf Anfrage unserer Zeitung zudem Details zu einer möglichen 2G-plus-Regelung in Gemeinderatssitzungen mit.

Wie aus einem Schreiben des Landratsamtes Eichstätt an die Mitglieder des Kreistags sowie die Bürgermeister hervorgeht, das unserer Zeitung vorliegt, gelte dort ab sofort die 3G-plus-Regelung. Das heißt: Zutritt haben nur geimpfte und genesene Personen sowie Ungeimpfte, die einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen können. Die Kosten für den Test trage dem Schreiben zufolge für die Mitglieder der Gremien der Landkreis. Die Regelung gelte auch für Zuschauer, hieß es auf Nachfrage. Zudem werde das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, seien Sitzungen kommunaler Gremien von der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates ausgenommen. "Es steht allerdings im Ermessen des Vorsitzenden, im Rahmen der Sitzungsordnung Anordnungen zum Schutz vor Infektionen zu treffen", so eine Sprecherin des Ministeriums. Dazu gehört es auch, neben der Pflicht des Masketragens, den Zutritt von einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis abhängig zu machen.

Ist dann eine 2G-plus-Regelung für Sitzungen zulässig - auch im Blick auf die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes? "Gegenüber Gremienmitgliedern halten wir mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen eine 3G- oder 3G-plus-Anordnung für zulässig, soweit ein erforderlicher Test für die Mitglieder im Ergebnis kostenfrei ist", sagte die Sprecherin weiter.

Eine 2G- oder 2G-plus-Regelung würde die Mandatsausübung und das organschaftliche Recht auf Sitzungsteilnahme dagegen "unverhältnismäßig einschränken". Anders verhalte es sich der Sprecherin zufolge mit Besuchern: Hier halte das Ministerium "eine 2G- oder 2G-plus-Regelung auch im Hinblick auf die gebotene Sitzungsöffentlichkeit grundsätzlich für möglich". In einem ministeriellen Schreiben vom November dazu heißt es ergänzend: "Gleichwohl empfehlen wir mit Blick auf nicht geimpfte und genesene Bürgerinnen und Bürger, in diesen Fällen einen ergänzenden Livestream einzurichten. "

smo

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