Kelheim

Finanzmanager Listl unterliegt vor Gericht

08.06.2011 | Stand 03.12.2020, 2:44 Uhr

Kelheim (DK) Der Kelheimer Unternehmer und FDP-Stadtrat Reinhard Listl ist mit einer 17-Millionen-Euro-Klage vor dem Landgericht Regensburg gescheitert. Der Eigentümer des Hotels Wittelsbacher Hof und des Finanzdienstleisters GKM in Kapfelberg hatte seine eigene Anwaltskanzlei verklagt.

Der 40-Millionen-Euro-Deal vom Herbst 2008 zwischen Reinhard Listl, dem Chef der Gesellschaft für professionelles Kapitalmanagement, und dem Hannoveraner Selfmade-Multimillionär Carsten Maschmeyer, dem Gründer des Finanzvertriebs AWD, beschäftigte nun erneut die 6. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg. Diesmal forderte Listl, beziehungsweise seine RL Holding GmbH, von seinen damaligen Rechtsberatern – der Kanzlei Bäumel & Kollegen und dem Sozius Christian Weinelt persönlich – 17 Millionen Euro Schadenersatz. Seiner Teil-Klage über eine Million Euro erteilten die Regensburger Richter nun jedoch eine Abfuhr. Der Fall hat folgende Vorgeschichte: In einer Nacht- und Nebel-Aktion wollte Listl im Jahr 2008 seinen Strukturvertrieb GKM AG an den Branchenführer AWD verkaufen, dessen Vorstandsvorsitzender damals der millionenschwere Carsten Maschmeyer, ein enger Freund von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), war. Zudem hat Maschmeyer als Lebensgefährte der bekannten Schauspielerin Veronica Ferres den Sprung in die Klatschpostillen geschafft. Innerhalb weniger Stunden musste damals von der nun verklagten Anwaltskanzlei ein Vertrag konzipiert werden, der auch unterschrieben wurde. Per Blitzgiro überwies schließlich Maschmeyer aus seiner Privatschatulle den Kaufpreis von 40 Millionen Euro. Wenige Tage später forderte Maschmeyer aber sein Geld zurück.
 
Dabei berief er sich auf die Vertragsklausel, wonach der Kaufvertrag „unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die AWD-Gremien“ geschlossen worden sei und diese Genehmigung inzwischen versagt worden sei. Listl dachte allerdings gar nicht daran, die gewaltige Summe zurück zu zahlen. Vielmehr berief er sich darauf, dass Maschmeyer ihm für den Fall, dass die Genehmigung durch die AWD-Gremien versagt wird, mit den Worten „. . . dann kauf ich Dich mein Freund . . .“ die persönliche Übernahme des Aktienpakets zugesagt habe. Die Causa wurde gerichtsmassig und Listl wurde per Gerichtsurteil zur Rückzahlung der 40 Millionen Euro verpflichtet. Die Richter waren zu dem Ergebnis gekommen, dass der privatschriftliche Vertrag unwirksam sei, da in einem solchen Fall eine Beurkundung durch einen Notar erfolgen muss.
 
Damit nicht genug: Kaum war die geplante „Übernahme“ im Unternehmen bekannt geworden, liefen Listl die Mitarbeiter aus allen Strukturebenen in Scharen davon. Auch sein größter Vertragspartner kündigte ihm die Zusammenarbeit auf. Hinzu kam sein persönlicher Verlust. Den ausgehandelten 40 Millionen Euro stand nämlich laut Gutachter „nur“ ein Firmenwert von rund 23 Millionen Euro gegenüber. Die Differenz wollte Listl nun von seinen damaligen Rechtsberatern als Schaden ersetzt bekommen. Als Begründung warf er ihnen – auf einen kurzen Nenner gebracht – Dilettantismus bei der Ausarbeitung des Kaufvertrags mit Maschmeyer vor. Denn ein Hinweis auf die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung sei nicht gegeben worden, und auch die private Verpflichtung zur Übernahme durch Maschmeyer ist nach Listls Überzeugung nicht schriftlich festgehalten worden.
 
Diese Ansicht teilten die Regensburger Richter allerdings nicht. Für sie war der „Genehmigungs-Vorbehalt“ ausschlaggebend – und diese Genehmigung hätte ohne Weiteres auch bei einem notariellen Vertrag versagt werden können. Gleiches sahen sie auch bei dem behaupteten Privatengagement Maschmeyers. Denn dieser wollte – darin waren sich die Streitparteien ausnahmsweise einig – nicht einmal eine privatschriftliche Erklärung unterschreiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Stellungnahme war von Seiten der Klägerin nicht zu erhalten, „man wolle erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten“, hieß es. Der bei der Urteilsverkündung anwesende Anwalt Weinelt konnte allerdings seine Freude nicht verhehlen.

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