Abwasser: Gebühren vor Reform

08.07.2011 | Stand 03.12.2020, 2:38 Uhr

Baar-Ebenhausen/Reicherts-hofen (DK) Der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd führt 2012 die getrennt kalkulierte Abwassergebühr ein.

Für deren Erhebung werden die Kosten der Abwasserbeseitigung dann aufgeteilt nach dem Aufwand für die Schmutzwasserbeseitigung und für die Beseitigung von Niederschlagswasser. Es wird also künftig unterschiedliche Gebührensätze geben.

Der Zweckverband wird das neue Gebührenmodell in der kommenden Woche den Bürgern vorstellen, und zwar am Dienstag, 12. Juli, ab 19.30 Uhr in der Reichertshofener Paarhalle und am Mittwoch, 13. Juli, ebenfalls ab 19.30 Uhr in der Turnhalle des Baarer Sportheimes.

Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmetern ermittelt. Für die Niederschlagswassergebühr sind hingegen die an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke, nach Quadratmetern berechnet, maßgebend.

Der Verband berücksichtigte auch bisher schon befestigte und bebaute Flächen in Form eines Abwassermengenzuschlags. Die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes verlangt aber mittlerweile eine vollständig getrennte Gebührenerhebung.

Durch die Einführung der getrennt kalkulierten Abwassergebühr wird daher keine neue Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung gerechter verteilt.

Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt auf Grundlage der Digitalen Flurkarte (DFK) des Vermessungsamtes sowie der ergänzenden Angaben der Grundstückseigentümer. Hierfür werden die Betroffenen in Kürze sogenannte Selbstauskunftsunterlagen erhalten. Die Bürger sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte nach dem Kommunalabgabengesetz verpflichtet.

Unterbleibt diese Mitwirkung, wird an die Abgabe nochmals erinnert. Unterbleibt die Auskunft auch danach, erfolgt eine Schätzung auf Basis der durch die DFK-Daten ermittelten bebauten Flächen mit der Annahme vollständiger Einleitung.

Die Bürger sollen rechtzeitig über den Fortgang des Projekts unterrichtet werden.

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