Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2013 - Gründungszuschuss für ambulante Wohngruppen

16.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:10 Uhr

Die Gründung von ambulanten Wohngruppen für Pflegebedürftige wird mit umfangreichen Zuschüssen ab 1. Januar 2013 gefördert. So sieht es das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vor, das der Bundestag beschlossen hat und das ab Januar in Kraft treten soll. Die Zuschüsse sind aber begrenzt: 30 Millionen Euro können insgesamt abgerufen werden.

Individuell betreute Wohngruppen (WGs), in denen wenige Pflegebedürftige in Gemeinschaft zusammen leben, etablieren sich nach und nach als Alternative zu einem Pflegeheim. Die Gründung solcher Gruppen, die in der Regel Demenzpatienten in Anspruch nehmen, ist allerdings kompliziert und aufwändig. In der Regel mangelt es oft schon an geeigneten Immobilien, die für den Zweck umgebaut werden können. Der Zuschuss soll dies künftig erleichtern. 2.500 Euro gibt es pro Bewohner, der sich an der Gründung einer WG beteiligt, maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe. Damit kann man notwendige Umbaumaßnahmen finanzieren. Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen pro Bewohner zusätzlich 200 Euro monatlich, um einem höheren Organisationsaufwand gerecht zu werden, heißt es im Gesetz.

Wer bekommt den Zuschuss?

Es bleibt derzeit noch offen, wie Wohngruppen im Gesetz genau definiert werden, sagt Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundesland hat seine eigene Definition und die Formulierungen im Gesetzestext lassen viel Interpretationsspielraum. Gibt es den Zuschuss nur für privat organisierte Wohngruppen oder aber für professionelle Angebote, bei denen in der Regel ein ambulanter Pflegedienst als Hauptorganisator auftritt und auch das Management übernimmt? Letzteres ist das üblichere Modell, sagt Nordmann. Sollten jedoch nur rein privat organisierte Gruppen von den Zuschüssen profitieren, wird der Geldtopf von 30 Millionen Euro vermutlich viele Jahre halten, sagt Nordmann. Denn die Umsetzung solcher Gruppen mit allen notwendigen Verträgen sei sehr zeitintensiv und hochkompliziert. Solche Wohngruppen kann man in ganz Deutschland derzeit an zwei Händen abzählen.

Es gibt verschiedene Formen des Zusammenlebens in ambulant betreuten Wohngruppen: In der Regel verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume. In anderen Gruppen haben die Bewohner sogar eine eigene Wohnung und darüber hinaus gibt es ebenfalls Gemeinschaftsräume. Idealerweise findet sich eine solche Unterbringung innerhalb des vertrauten Wohnviertels. Meist gibt es eine feste Mitarbeiterin in der Gruppe, die sich um die Organisation des Alltagslebens und des Haushalts kümmert (Präsenzkraft), die individuelle Pflege wird von ambulanten Pflegediensten übernommen, die sich die Bewohnern frei auswählen sollten. Weitere Betreuungskräfte und Haushaltshilfen kommen in die Gemeinschaft und unterstützen die Bewohner. Diese wirken, soweit sie dazu in der Lage sind, selbst bei der Haushaltsführung mit.

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