Neuburg

Jetzt zum Bundesgerichtshof?

Windrad Kienberg und kein Ende: Enercon erwägt die Revision

17.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:10 Uhr

 

Neuburg (r) Die Firma Enercon, Europas größter Windradhersteller, hat ein Problem: Das Urteil des Oberlandesgerichts München zum Windrad in Kienberg schreibt der Anlage E 82 sogenannte Impulshaltigkeit zu. Damit müsste jedem tatsächlich gemessenen Schallwert drei Dezibel dazugerechnet werden.

Dieser Zuschlag könnte Standorte von Windkraftanlagen nahe von Siedlungen stark in Frage stellen. Wie berichtet, hat der 27. Zivilsenat des OLG München die Impulshaltigkeit jetzt bejaht und einer Klage von Gegnern des Windrades in Kienberg, Marktgemeinde Rennertshofen, stattgegeben.

„Für uns ist dieses Urteil völlig unverständlich“, sagt Felix Rehwald, Sprecher des größten europäischen Windradherstellers Enercon. Der Marktführer mit Sitz in Aurich, Niedersachsen, verkauft seine Anlagen mit dem Prädikat „nicht impulshaltig“. Die von Enercon beauftragten Sachverständigen „haben Impulshaltigkeit bisher nicht bestätigt“, so Unternehmenssprecher Rehwald. Nun beschäftigt das Urteil aus Bayern die Juristen von Enercon. Man werde sich „weitere Schritte vorbehalten“.

Intern steht so gut wie fest, dass das Unternehmen eine Revision beim Bundesgerichtshof anstrebt. In diesem Fall würden die Urteile des Landgerichts Augsburg und des Oberlandesgerichts München auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft. Die Annahme des Falles durch den Gerichtshof in Karlsruhe gilt jedoch als nicht unerhebliche Hürde.

Von den 2011 in Deutschland aufgestellten 895 Windkraftanlagen hat Enercon 550 geliefert. Die neue Anlage E 101 bringt drei Megawatt Leistung. Nabenhöhen bis 149 Meter sind vorgesehen. Vom Windrad Typus E 82, wie es in Kienberg steht, hat Enercon über 3000 Stück verkauft – und zwar ohne den Status Impulshaltigkeit. Darunter versteht man ein stark ansteigendes und rasch wieder abfallendes deutlich vernehmbares Geräusch.

Der Kienberger „Windmüller“ Herbert Kugler hat mittlerweile seine 14. Gerichtsverhandlung in Sachen Windrad erlebt. Seine Anwälte wundern sich sehr, dass die Anlage auf dem Kienberg nun von Zivilgerichten in Frage gestellt wird, nachdem zuvor alle Verfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Windrades und seines Betriebes bestätigt hatten.

Vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hört man in der Sache kaum mehr etwas. Die Aufsichtsbehörde hatte die Anlage mit 140 Metern Nabenhöhe (seit Oktober 2009 in Betrieb) nach einem umfangreichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt.

Die Beschwerdeführer aus der Gemeinde Burgmannshofen, Kreis Donau-Ries, haben in Schreiben an Behörden, Ministerien und Abgeordnete erneut die „unerträgliche Situation“ durch die Geräusche des Kienberger Rotors beklagt. Mittlerweile nennt auch Betreiber Herbert Kugler den Dauerkampf gegen seine genehmigte Anlage „unerträglich“.

 

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