Über den Geldbeutel

13.05.2013 | Stand 03.12.2020, 0:09 Uhr

Zum Artikel „Am Haken“ (DK vom 11./12. Mai), in dem über die Abschleppaktion von einem Supermarktparkplatz an der Friedrichshofener Straße berichtet wurde:

Ich wundere mich immer wieder. Die Situation ist doch eindeutig: Wenn ich mein Fahrzeug auf einem Privatgelände abstelle, habe ich die Genehmigung des Eigentümers einzuholen oder, falls ersichtlich, mich an die ausgehängten Vorgaben zu halten. Wenn der Eigentümer das Parken nur zum Zwecke des Einkaufens in seinem Geschäft gestattet, dann ist das eben so.

Ich bin mir sicher, dass die, die sich über diese Vorgaben hinwegsetzen und abgeschleppt werden, ebenso sauer reagieren würden, wenn auf ihrem Privatgrundstück fremde Autos parken würden.

Ich kenne die Situation allzu gut aus der Zeit, als ich noch gegenüber einer Postfiliale wohnte. Da wurde regelmäßig meine Garagenzufahrt zugeparkt, und ich musste warten, bis der Fahrer wieder zurückkam und mit der Begründung „Ich musste nur mal eben zur Post“ verschwand. Das konnte sich schon mal hinziehen, abhängig von der Schlange am Postschalter – wenn überhaupt die Postfiliale das Ziel gewesen war.

In dem Zusammenhang fällt mir immer der Satz eines amerikanischen Kollegen ein, der auf meine Frage zu exorbitanten Bußgeldern bei Verkehrsverstößen sagte: „Willst du etwas wirklich durchsetzen, ist der einzige Weg der durch den Geldbeutel.“

Robert Mushack, Ingolstadt

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