Neuburg

An Weihnachtswunder will die Richterin nicht glauben

Trotz anderslautendem Vaterschaftstest: Für eine Mutter kommt nur ihr Ex-Mann als Vater ihres Sohnes in Frage

05.12.2013 | Stand 02.12.2020, 23:20 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Neuburg (szs) Der oder keiner: „Als Vater kommt kein anderer Mann in Frage“, beteuerte Martina S. (Namen geändert) gestern im Neuburger Amtsgericht immer wieder. Das hatte die Ingolstädterin auch ziemlich genau vor einem Jahr so ausgesagt, damals im Neuburger Familiengericht. Doch die Beweise sprachen und sprechen gegen sie: Ein Vaterschaftstest hat eindeutig ergeben, dass ihr Ex-Mann entgegen ihren Behauptungen eben nicht der Vater ihres Sohnes ist.

Deshalb musste sich die 33-Jährige gestern wegen falscher uneidlicher Aussage verantworten. Bei der Sitzung brachte sie das Gericht zum Grübeln – denn obwohl ihr eine Freiheitsstrafe droht, blieb sie eisern bei ihrer Behauptung.

„Ich war mit keinem anderen Mann zusammen“, erklärte die Mutter so ruhig und bestimmt, dass es allen im Gericht schwer fiel, ihr nicht zu glauben. Richterin Susanne Bekk hakte nach: Könnte es denn nicht vielleicht sein, dass sie mal aus war, etwas getrunken hatte und sich einfach nicht mehr erinnern konnte? Nein, antwortete die Büglerin und schüttelte den Kopf. Sie trinke überhaupt nie Alkohol. Erinnerungslücken? Fehlanzeige. „Ich mache so etwas nicht. Ich bin eine brave Mama.“ Sie habe mit ihrem Ex eine Sexbeziehung geführt. „Als ich dann schwanger geworden bin, haben wir geheiratet“, so die Angeklagte.

Verteidigerin Petra Schleer-Leitmayr und Anklagevertreter Franz Burger brachten schon die unbefleckte Empfängnis, eine Art Weihnachtswunder, ins Spiel, verwarfen den Gedanken aber schnell wieder. Schleer-Leitmayr hatte einen anderen Verdacht: Könnte es sein, dass der Ex-Mann gar nicht selbst beim Vaterschaftstest war, sondern jemand, der ihm sehr ähnlich sieht? Burger wehrte sich gegen diese Theorie, immerhin hatte man schon im Familiengericht den Arzt geladen, bei dem der Mann sein Blut untersuchen ließ – und der hatte ihn wiedererkannt. „Wenn bei mir die Cousine kommt, glaubt auch jeder, das wäre ich“, konterte die Verteidigerin und erzählte von einem alten Vaterschaftstest: Schon 2003 hatte der Mann einen DNA-Test gemacht, damals um nachzuweisen, dass er der leibliche Vater eines Kindes ist. Man könnte doch nun den alten und den neuen Test vergleichen, ob die DNA-Muster identisch sind, so ihr Vorschlag.

Die Richterin ließ sich darauf ein und vertagte das Urteil. „Ich wünsche Ihnen viel Glück. Ich hätte kein Problem mit einem Freispruch. Ansonsten sind wir aber bei einer Freiheitsstrafe, das sage ich Ihnen gleich“, erklärte Burger der Angeklagten. Doch auch von dieser Drohung ließ sie sich nicht beirren.

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