Eichstätt/Wasserzell (EK) Seit Einführung der Stadtlinie Eichstätt am 3. Juli 1992 erstatten die Stadtwerke Eichstätt den Bewohnern des Ortsteils Wasserzell den Differenzbetrag zwischen den Beförderungsentgelten der Deutschen Bundesbahn und der Stadtlinie Eichstätt.
Seit Dezember 2009 gilt dies auch für die Fahrscheine der Bayerischen Regiobahn (BRB). Damit die Fahrscheine aus dem Kalenderjahr 2014 noch berücksichtigt werden können, sollten sie umgehend bei den Stadtwerken Eichstätt abgegeben werden.