Ingolstadt

Der Unbekannte mit dem Trojaner

Gericht: Verteidigung bemüht in großem Kinderpornofall eine sehr vage Theorie

06.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:57 Uhr

Ingolstadt (DK) Der Vorwurf wiegt schwer: Tausende Bilder und einige Videos mit Kinderpornografie hat die Polizei auf Rechnern bei einem Ingolstädter entdeckt. Der 65-Jährige streitet aber ab, die illegalen Dateien heruntergeladen zu haben und bietet am Ingolstädter Amtsgericht gleich zwei Verteidiger auf.

Kinderpornofälle sind für kein Gericht der Welt angenehm. Doch obwohl das der Kern in dem Prozess am Ingolstädter Amtsgericht ist, könnte die vielschichtige Verhandlung als IT-Seminar für Fortgeschrittene durchgehen. Sehr viel drehte sich um Trojaner und Viren, was die Richtung vorgibt, auf die die Verteidigung hinaus möchte: Weil sich in der digitalen Welt so gut wie nichts ausschließen lässt, könnte ein Unbekannter hinter allem stecken, ein Hacker mit fieser Schadsoftware.

Aber der Reihe nach. Auf der Anklagebank sitzt ein 65-jähriger Ingolstädter, einst selbstständiger Geschäftsmann, der mit Fußfesseln von Polizisten in den Saal geführt wurde. Er sitzt eine mehrjährige Haftstrafe unter anderem wegen Subventionsbetrugs ab. Bevor er diese antrat, stand der nächste Ärger ins Haus, weil die Polizei letztes Jahr das Wohnhaus der Familie in Ingolstadt durchsuchte. Als im Februar 2015 ein internationaler Kinderpornoring aufgedeckt wurde, fanden die Ermittler auch Spuren zu den PCs des 65-Jährigen. Und tatsächlich: Nach einer Hochrechnung der vom Amtsgericht bestellten IT-Experten waren dort bis zu 1,2 Millionen Bilddateien und einige Videos mit allgemein pornografischem Inhalt gespeichert. Im Auftrag des Gerichts sichteten die Experten einen Teil (drei Prozent, gut 30 000 Dateien) und konnten repräsentativ wiedergeben, dass darunter mindestens 2000 Bilder (und wenige Videos) mit Kinderpornos waren.

Der Angeklagte streitet aber ab, sie heruntergeladen zu haben. Er kann sich angeblich nicht erklären, wie die Datenmenge auf die PCs kam. Seine Ehefrau berichtete dem Gericht, ihr Mann habe ihr versichert: "Du brauchst dir keine Sorgen zu machen, da ist nichts drauf, ich habe nichts gemacht." Um diese angebliche Wahrheit dem Gericht glaubwürdig rüberzubringen, hat der Angeklagte gleich zwei Verteidiger sowie einen eigenen Computersicherheitsexperten aufgefahren, der dem vom Gericht bestellten Sachverständigen auf den Zahn fühlen sollte.

Doch das gestaltete sich für die Anwälte, die ihrer Aufgabe als Verteidiger folgend die Zweifel in dem Fall vergrößern wollen, offenbar komplizierter als erwartet. Denn der Gerichtssachverständige referierte souverän. Die Dateien seien nicht direkt auf der Festplatte, sondern im temporären Cachespeicher gefunden worden, den der Internetbrowser (also Programme wie Explorer oder Firefox) ohne Zutun des Anwenders füllt, wenn der online surft. Aktiv seien die Bilder nicht heruntergeladen worden. Alles deute auf "klassische Surfsessions" (ohne Fremdsteuerung) auf den aufgerufenen Pornografieportalen an, berichtete der Experte. Er hat auch herausgefunden, wie der Anwender seine fast täglichen Besuche auf den Seiten mit den illegalen Bildern zu verschleiern versuchte: Über das Benutzerprofil, das zufällig den Vornamen des Angeklagten trägt, wurden neue Benutzerkonten angelegt, die nach dem Surfvorgang sofort manuell gelöscht worden waren. Insgesamt 287 solcher Konten wurden rekonstruiert - weil der Computernutzer digitale Spuren hinterlassen hatte.

Als der IT-Experte den Modus Operandi so deutlich aufdeckte, bekam der Angeklagte im Sitzungssaal deutlich sichtbar einen sehr roten Kopf. Das Gericht hat aber natürlich die Fakten zu werten. Und dort lieferte der Sachverständige weitere Erkenntnisse: Es hätten sich nach dem Durchlauf von 56 Virenscannern und weiteren Livetests an den beiden PCs keinerlei Spuren für irgendwelche (sogar längst gelöschte) Schadsoftware, Viren oder sogenannte Trojaner ergeben, mit denen die Computer eventuell hätten ferngelenkt werden können. "Wirklich alle Spuren zu beseitigen, setzt großes Detailwissen voraus und ist ein gehöriger Aufwand", sagte der Sachverständige.

Die erwartbaren Nachfragen der Verteidiger, die stets mit der Einleitung "Können Sie ausschließen . . ." begannen, zielten darauf ab, den Glauben an einen möglichen großen Unbekannten mit einem geheimnisvollen und nicht mehr nachweisbaren Trojaner aufrechtzuerhalten. Der vom Gericht bestellte Mann sagte: "Man kann immer alles zusammenkonstruieren . . .", in der digitalen Welt sei jedes Dokument fälschbar. In welche Richtung das Schöffengericht tendiert, wird sich am Donnerstag in einer Woche zeigen. Dann könnte ein Urteil fallen.

URL: https://www.donaukurier.de/archiv/der-unbekannte-mit-dem-trojaner-3569557
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