Ingolstadt

Darlehen im Rotlichtmilieu?

Freier scheitert vor Gericht mit hoher Forderung an Prostituierte

04.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:11 Uhr

Ingolstadt (hl) Dass Männer ihr Herz an ein "leichtes Mädchen" verlieren, soll immer wieder mal vorkommen. Mitunter werden dann alle möglichen - vor allem auch finanziellen - Anstrengungen unternommen, um die Dame langfristig an sich zu binden.

Mit einem solchen Fall hat jetzt offensichtlich das Ingolstädter Landgericht zu tun gehabt, allerdings mit einem für den Betroffenen recht unbefriedigenden Ausgang: Der Mann scheiterte mit dem Versuch, von einer Münchner Prostituierten rund 24 000 Euro zurückerstattet zu bekommen. Die zuständige Zivilkammer konnte nämlich keine Beweise für angebliche Darlehen an die Beklagte finden.

Vorsitzender Jochen Metz wies die Klage des Freiers gestern ab, nachdem er den Fall bereits im April mündlich verhandelt und dabei auch zwei andere Prostituierte aus der Münchner Rotlichtszene als Zeuginnen gehört hatte. Sie hatten ausgesagt, dass der Kläger ihre Kollegin zwischen Herbst 2014 und Frühjahr 2016 auf beruflichen Touren in die Landeshauptstadt häufig aufgesucht hatte - mitunter sogar täglich. Der Mann, der außerhalb der Region Ingolstadt wohnt, war seiner Verehrten mit der Zeit offenbar auch bei der Regulierung finanzieller Verbindlichkeiten beigesprungen: Immer wieder übernahm er offene Rechnungen der Frau, wobei er über die Monate - aufgeteilt auf rund 50 Banküberweisungen - rund 24 000 Euro ausgab.

Ob dies auch als Ausgleich für in Anspruch genommene Liebesdienste anzusehen war, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Der Kläger jedenfalls hatte die Beträge im Verfahren als Darlehen dargestellt, auf deren Rückzahlung er nach wie vor warte. Allerdings hatte er der Zivilkammer nur Schuldscheine und Verträge jüngeren Datums vorlegen können, die laut Gericht allesamt nicht unterschrieben waren. Der Mann habe schlicht seiner Beweispflicht nicht nachkommen können, hieß es gestern in der Urteilsbegründung.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückforderungen waren dem Gericht auch deshalb gekommen, weil die Klage eingegangen war, kurz nachdem die Ehefrau des Klägers von den hohen Ausgaben ihres Mannes Wind bekommen hatte. "Meine Frau ist dahintergekommen und will das Geld wiederhaben", hatte der Freier seine gute Münchner Bekannte in einer E-Mail Anfang April 2016 wissen lassen. Doch die Dame, die im Landkreis Pfaffenhofen gemeldet ist (allein deshalb war das Ingolstädter Landgericht zuständig gewesen), blieb stur und zahlte nicht.

Weder Kläger noch Klägerin waren beim gestrigen Verkündungstermin anwesend. Ob der Freier, der nun auch noch für die Gerichtskosten aufkommen muss, jetzt in die Berufung gehen wird, steht noch dahin. Sehr aussichtsreich dürfte ein solches Unterfangen angesichts der fehlenden Beweise aber nicht sein.

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