Wolnzach

Baustopp gefordert

Anwalt der Volksfest-Anwohnerin geht gegen Lärmschutzmaßnahmen vor

19.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:40 Uhr
Der Antrag auf Baustopp - dabei geht es um die Lärmschutzmaßnahmen - ist bereits der dritte rechtliche Schritt der Anwohnerin. Im Februar hatte sie eine Unterlassungsklage gegen den Volksfestlärm eingereicht. Und im Juli vergangenen Jahres hatte sie zur Fristwahrung Klage gegen die Schallschutzeinrichtung eingereicht. Aktuell soll in Wolnzach trotz des Antrages wie geplant weiter gebaut werden, so Machold. Das Pfaffenhofener Landratsamt prüft derweil als Aufsichtsbehörde, ob sie dem Antrag stattgibt und den Baustopp anordnet, erklärte Landratsamtssprecher Karl Huber auf Anfrage. Nach dem Fristtermin am 6. April könnte dann noch die insgesamt dritte Klage zum Volksfest folgen: nämlich eine Untätigkeits- oder Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht, falls das Landratsamt bis dahin nicht oder nicht im Sinne der Antragstellerin entschieden hat, so Huber. Derweil drängt die Zeit für die Marktgemeinde: Noch zum diesjährigen Volksfest muss sie ihre Lärmschutzmaßnahmen umsetzen, das sei auch mit dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags so vereinbart, so Huber. "Entsprechende Gespräche zwischen Landratsamt und Marktgemeinde haben stattgefunden." Machold hat dieses Ziel auch weiter im Blick: "Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir die Maßnahmen bis zum 30. Juni umgesetzt haben", so Machold. Hintergrund des Anwaltsschreibens ist das Lärmschutzkonzept, das der Anwohnerin laut eigener Aussage am 28. Februar zugestellt wurde. Ihr Anwalt ist nach Informationen unserer Zeitung der Ansicht, dass sowohl die mobile Einhausung als auch die geplante Garage zu Lagerzwecken keineswegs ein verfahrensfreies Vorhaben seien. Die Einhausung sei keine selbstständige Anlage, sondern ein Anbau an die bestehende Hopfenhalle - und somit eine Änderung der Gesamtanlage, demnach brauche es eben doch eine Baugenehmigung. Bei der Garage handle es sich außerdem nicht um eine Garage, die Privilegierungstatbestände im Sinne der Bayerischen Bauordnung erfülle. Auch die Porenbetonplatten, die das Glas ersetzen sollen - die Maßnahme, die laut Plan jetzt gerade umgesetzt wird - seien eine genehmigungsbedürftige Änderung der Hopfenhalle. Bürgermeister Machold glaubt weiter daran, dass die Sichtweise der Gemeinde vor Gericht Bestand haben wird. Schließlich habe auch das Landratsamt Pfaffenhofen bestätigt, dass die Bauten verfahrensfrei umgesetzt werden können. Zudem moniert der Anwalt, dass der Markt Wolnzach mit dem geplanten Bau die Vorgaben des Abstandsflächenrechts nicht einhalte. Daher widerspreche man gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, heißt es in dem Schreiben. Auch hier bleibt Bürgermeister Machold gelassen: "Das haben wir alles ordentlich geprüft", sagt er. "Ich sehe keine Beeinträchtigung für die Anwohnerin." Die sieht das aber alles ganz anders. "Das Konzept basiert im Wesentlichen auf Plänen für Hallenanbauten direkt an meiner Grundstücksgrenze", schreibt sie in einer Stellungnahme. "Welcher Grundstückseigentümer in Wolnzach würde, man denke nur an die zusätzliche Wertminderung, so ein Vorgehen klaglos akzeptieren?" Eine mobile Einhausung hatte sie auch schon in der Vergangenheit gegenüber unserer Zeitung abgelehnt. "Herr Machold weiß genau, dass ich einen derartigen Lärmschutz zu meinen Lasten immer abgelehnt habe", schreibt sie. Es gebe keinen Lärmschutz zulasten der Anwohnerin, erwidert Bürgermeister Machold. "Das ist ein Lärmschutz zu ihren und den Gunsten aller anderen Anwohner des Volksfestes." Sie wolle das Volksfest eigentlich gar nicht verhindern, betont indes die Anwohnerin. Vielmehr gefährde Machold es. "Anstelle einer einvernehmlichen Lösung verbunden mit verbindlichen Zusagen sucht er mit seinem fragwürdigen, angeblich völlig alternativlosen Konzept bewusst die Konfrontation." Das sei vollkommen haltlos, widerspricht Bürgermeister Machold. Es stimme zwar, dass die Anwohnerin das Konzept mit der mobilen Einhausung abgelehnt habe, "aber wir müssen den Lärmschutz ja schließlich umsetzen", so der Bürgermeister. Daher habe man die verfahrensfreie Lösung mit der mobilen statt der festen Einhausung gewählt. Für die feste wäre nämlich eine Mitwirkung der Anwohnerin nötig gewesen. Ob das 70. Volksfest heuer stattfinden wird, das ist wohl noch lange nicht entschieden. Laut Landratsamtssprecher Huber könne ein Antrag beim Landratsamt gestellt werden, woraufhin die Behörde entscheide, ob sie gegen die Veranstaltung einschreite. Sollte kein Antrag gestellt werden, muss trotzdem noch die Immissionsschutzbehörde "eine ermessensgerechte Entscheidung über das Einschreiten treffen." Hier dürfte es wohl eine Rolle spielen, ob die Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Und selbst wenn das Landratsamt sich gegen ein Einschreiten entscheidet: Diese Entscheidung kann dann wiederum vor Gericht angezweifelt werden. −Foto: Brenner Desiree (Brenner, Desiree)

Wolnzach (PK) Der Anwalt der Volksfest-Anwohnerin hat den Markt Wolnzach aufgefordert, die Bautätigkeit an der Volksfesthalle zu stoppen. Das Landratsamt prüft nun, ob sie dem Antrag stattgibt. Derweil sollen die Bauarbeiten aber weitergehen, so der Bürgermeister Jens Machold (CSU).

Der Antrag auf Baustopp - dabei geht es um die Lärmschutzmaßnahmen - ist bereits der dritte rechtliche Schritt der Anwohnerin. Im Februar hatte sie eine Unterlassungsklage gegen den Volksfestlärm eingereicht. Und im Juli vergangenen Jahres hatte sie zur Fristwahrung Klage gegen die Schallschutzeinrichtung eingereicht.

Aktuell soll in Wolnzach trotz des Antrages wie geplant weiter gebaut werden, so Machold. Das Pfaffenhofener Landratsamt prüft derweil als Aufsichtsbehörde, ob sie dem Antrag stattgibt und den Baustopp anordnet, erklärte Landratsamtssprecher Karl Huber auf Anfrage. Nach dem Fristtermin am 6. April könnte dann noch die insgesamt dritte Klage zum Volksfest folgen: nämlich eine Untätigkeits- oder Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht, falls das Landratsamt bis dahin nicht oder nicht im Sinne der Antragstellerin entschieden hat, so Huber.

Derweil drängt die Zeit für die Marktgemeinde: Noch zum diesjährigen Volksfest muss sie ihre Lärmschutzmaßnahmen umsetzen, das sei auch mit dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags so vereinbart, so Huber. "Entsprechende Gespräche zwischen Landratsamt und Marktgemeinde haben stattgefunden."

Machold hat dieses Ziel auch weiter im Blick: "Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir die Maßnahmen bis zum 30. Juni umgesetzt haben", so Machold.

Hintergrund des Anwaltsschreibens ist das Lärmschutzkonzept, das der Anwohnerin laut eigener Aussage am 28. Februar zugestellt wurde. Ihr Anwalt ist nach Informationen unserer Zeitung der Ansicht, dass sowohl die mobile Einhausung als auch die geplante Garage zu Lagerzwecken keineswegs ein verfahrensfreies Vorhaben seien. Die Einhausung sei keine selbstständige Anlage, sondern ein Anbau an die bestehende Hopfenhalle - und somit eine Änderung der Gesamtanlage, demnach brauche es eben doch eine Baugenehmigung. Bei der Garage handle es sich außerdem nicht um eine Garage, die Privilegierungstatbestände im Sinne der Bayerischen Bauordnung erfülle. Auch die Porenbetonplatten, die das Glas ersetzen sollen - die Maßnahme, die laut Plan jetzt gerade umgesetzt wird - seien eine genehmigungsbedürftige Änderung der Hopfenhalle.

Bürgermeister Machold glaubt weiter daran, dass die Sichtweise der Gemeinde vor Gericht Bestand haben wird. Schließlich habe auch das Landratsamt Pfaffenhofen bestätigt, dass die Bauten verfahrensfrei umgesetzt werden können.

Zudem moniert der Anwalt, dass der Markt Wolnzach mit dem geplanten Bau die Vorgaben des Abstandsflächenrechts nicht einhalte. Daher widerspreche man gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, heißt es in dem Schreiben. Auch hier bleibt Bürgermeister Machold gelassen: "Das haben wir alles ordentlich geprüft", sagt er. "Ich sehe keine Beeinträchtigung für die Anwohnerin."

Die sieht das aber alles ganz anders. "Das Konzept basiert im Wesentlichen auf Plänen für Hallenanbauten direkt an meiner Grundstücksgrenze", schreibt sie in einer Stellungnahme. "Welcher Grundstückseigentümer in Wolnzach würde, man denke nur an die zusätzliche Wertminderung, so ein Vorgehen klaglos akzeptieren?" Eine mobile Einhausung hatte sie auch schon in der Vergangenheit gegenüber unserer Zeitung abgelehnt. "Herr Machold weiß genau, dass ich einen derartigen Lärmschutz zu meinen Lasten immer abgelehnt habe", schreibt sie. Es gebe keinen Lärmschutz zulasten der Anwohnerin, erwidert Bürgermeister Machold. "Das ist ein Lärmschutz zu ihren und den Gunsten aller anderen Anwohner des Volksfestes." Sie wolle das Volksfest eigentlich gar nicht verhindern, betont indes die Anwohnerin. Vielmehr gefährde Machold es. "Anstelle einer einvernehmlichen Lösung verbunden mit verbindlichen Zusagen sucht er mit seinem fragwürdigen, angeblich völlig alternativlosen Konzept bewusst die Konfrontation."

Das sei vollkommen haltlos, widerspricht Bürgermeister Machold. Es stimme zwar, dass die Anwohnerin das Konzept mit der mobilen Einhausung abgelehnt habe, "aber wir müssen den Lärmschutz ja schließlich umsetzen", so der Bürgermeister. Daher habe man die verfahrensfreie Lösung mit der mobilen statt der festen Einhausung gewählt. Für die feste wäre nämlich eine Mitwirkung der Anwohnerin nötig gewesen.

Ob das 70. Volksfest heuer stattfinden wird, das ist wohl noch lange nicht entschieden. Laut Landratsamtssprecher Huber könne ein Antrag beim Landratsamt gestellt werden, woraufhin die Behörde entscheide, ob sie gegen die Veranstaltung einschreite. Sollte kein Antrag gestellt werden, muss trotzdem noch die Immissionsschutzbehörde "eine ermessensgerechte Entscheidung über das Einschreiten treffen." Hier dürfte es wohl eine Rolle spielen, ob die Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Und selbst wenn das Landratsamt sich gegen ein Einschreiten entscheidet: Diese Entscheidung kann dann wiederum vor Gericht angezweifelt werden.

KOMMENTAR

Es klingt zunächst völlig absurd: Die Marktgemeinde baut fleißig an ihren Lärmschutzelementen, was die vermeintliche Nutznießerin nun über ihre Anwälte verhindern will. Aus ihrer Sicht ist es allerdings nur konsequent: Sie hatte schließlich schon öfter betont, dass sie gegen eine Einhausung sei, mobil oder nicht mobil. Man könnte also auch fragen, wieso man diese Lösung überhaupt so konsequent verfolgt hat. Andererseits will Bürgermeister Machold das Volksfest in Wolnzachs Mitte erhalten, und dafür musste er irgendetwas gegen die zu hohen Lärmwerte tun.

Ob das Volksfest am Ende bleiben kann, scheint immer fraglicher. Die Marktgemeinde könnte schnell in der Zwickmühle landen: Schreitet das Pfaffenhofener Landratsamt ein und stoppt die Bautätigkeit, können die Lärmschutzmaßnahmen nicht weiter umgesetzt werden. Dann müsste das Landratsamt wiederum immissionsrechtlich entscheiden, ob das Volksfest stattfinden darf. Sollte es dafür grünes Licht erteilen, würde das wohl vor Gericht angefochten. Womit wir beim nächsten Damoklesschwert wären: Der Unterlassungsklage gegen den Volksfestlärm. | Desirée Brenner

URL: https://www.donaukurier.de/archiv/baustopp-gefordert-3202008
© 2024 Donaukurier.de