Hilpoltstein

"Familienzusammenführung auf bayrisch"

Nach sieben Jahren in Hilpoltstein droht äthiopischem Familienvater die Abschiebung

24.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:20 Uhr
Bei der äthiopischen Neujahrsfeier im September 2012 war für Daniel Zeleke (rechts) die Welt noch in Ordnung. Jetzt droht dem 35-jährigen Familienvater die Abschiebung, er sitzt in Erding in Abschiebehaft. −Foto: Münch

Hilpoltstein (HK) "Den wirst du nie wieder abschieben", hatte CSU-Mann Andreas Scheuer über einen zu sehr integrierten Asylbewerber gesagt, der im Fußballverein und Ministrant ist. Er lag falsch, wie das Beispiel Daniel Anteneh Zeleke zeigt. Der Äthiopier aus Hilpoltstein hat Deutschkurse besucht, sich ehrenamtlich engagiert, hat seit vier Jahren eine feste Arbeitsstelle, zahlt Steuern, ist verheiratet und seit acht Monaten Vater der kleinen Imona. Doch seit 11. Mai sitzt er in Abschiebehaft. Er soll zurück nach Äthiopien. Frau und Kind droht das gleiche Schicksal.

Den 11. Mai 2018 wird Daniel Zeleke, 35, so schnell nicht vergessen. Es ist der Tag, an dem ihn die Polizei aus seiner Wohnung in Solar holt. Die Beamten fahren ihn zum Flughafen nach Frankfurt. Dort wartet schon die Maschine nach Äthiopien. Als Daniel Zeleke von den Beamten über das Rollfeld geführt wird, zerreißt er seine Bordkarte. Er muss nicht fliegen. Die Polizisten bringen ihn zurück nach Hilpoltstein. In Nürnberg stellte eine Haftrichterin einen Haftbefehl aus. Jetzt sitzt er in Erding in Abschiebehaft. Der Traum von einem friedlichen Leben in Deutschland ist geplatzt.

Dazu genügte nach sieben Jahren in Hilpoltstein weniger als eine einzige Woche. Am 7. Mai wollte der Flüchtling, der sein Land 2011 aus politischen Gründen verlassen hatte, wie üblich beim Ausländeramt in Nürnberg seine Duldung verlängern lassen. Das müssen abgelehnte Asylbewerber alle drei Monate machen. Doch die Behörde verlängerte diesmal die Genehmigung nur für eine Woche - und entzog dem Familienvater auch gleich die Arbeitserlaubnis. Am 14. Mai hätte sich Daniel Zeleke wieder beim Ausländeramt melden sollen. Doch dazu kam es nicht mehr, weil er verhaftet wurde. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits seine Abschiebung angeordnet. Das teilte man der Ausländerbehörde per Fax mit, Daniel Zelekes Anwalt erhielt den Bescheid erst Tage später mit der Post. Inzwischen hat er sowohl Haftbeschwerde als auch Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die kleine Imona habe in den ersten Tagen nach der Verhaftung des Vaters viel geweint, erzählt ihre Mutter. "Wo ist der Papa?", habe sie immer wieder gefragt. Inzwischen habe sie sich etwas beruhigt. Auch weil ihre Schwägerin aus Wiesbaden mit ihrem Mann gekommen ist. "Wir würden sie auch nach Wiesbaden mitnehmen", sagt Reinhard Böhm, ihr Schwager. Aber Mutter und Kind dürfen ihren Wohnort nicht verlassen. Auch die Mutter ist ausreisepflichtig, müsste das Land also verlassen. Nur die kleine Imona, die hier geboren ist, müsste extra ausgewiesen werden, erzählt Böhm, ein pensionierte Polizist. "Familienzusammenführung auf bayrisch", nennt er das Verfahren. "Die Landesregierung steht unter Druck. Es sind Wahlen und jetzt muss etwas passieren", glaubt er. Deswegen werde jetzt abgeschoben. "Ich habe das Gefühl, dass die CSU dazu übergeht, AfD-Politik zu machen."

In Hilpoltstein unterstützen viele Menschen Daniel Zeleke. Doch weder Briefe seines Arbeitgebers, der Kirche oder des Helferkreises an die Regierung von Mittelfranken zeigten Wirkung. Auch Gerhard Koller, Geschäftsführer des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), schrieb am 18. Mai an Regierungspräsident Thomas Bauer nach Ansbach. Er habe Daniel Zeleke immer als offen, hilfsbereit und freundlich erlebt, der sich oft bei ehrenamtlichen Einsätzen beim TV Hilpoltstein und beim LBV engagiert habe. "Es darf nicht sein, dass die junge Familie auseinandergerissen wird. Dies kann ein Staat wie Deutschland nicht zulassen. Ich appelliere an die Menschlichkeit", schrieb Koller.

Die Antwort der Behörde kommt schnell. Referatsleiterin Barbara Gruber schreibt im Auftrag des Regierungspräsidenten: "Es entspricht der Rechtslage, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen nach Abschluss ihres Asylverfahrens das Land wieder zu verlassen haben." Und weiter: "Befinden sich Familienangehörige der betroffenen Person in Deutschland, die ebenfalls ausreisepflichtig sind, so ist eine getrennte Aufenthaltsbeendigung möglich, da es den Familienangehörigen zumutbar ist, zur Wiederherstellung bzw. Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft in das gemeinsame Heimatland auszureisen."

Das könnte schwierig werden, denn Daniel Zeleke droht in seiner Heimat das Gefängnis. Auch hier in Deutschland habe er sich politisch für die Ethiopian People's Patriotic Front, eine Widerstandsgruppe, engagiert, erzählt seine Schwester, habe Flugblätter verteilt und demonstriert. Auch in der evangelischen äthiopischen Kirche in Nürnberg hat er sich engagiert. Dort lernte er seine Frau kennen, die er später heiratete. Gültigkeit hat die Ehe vor dem deutschen Gesetz nicht, eine standesamtliche Hochzeit ist aber nicht erlaubt. Die Familie hat auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Von der Arbeitslosenversicherung, in die Daniel Zeleke vier Jahre lang einbezahlt hat, bekommt er keinen Cent. Er ist ja nicht mehr vermittelbar, seit ihm die Arbeitserlaubnis entzogen wurde, so die Behördenlogik. "Auch die Rentenversicherungsbeiträge sind weg", sagt sein Schwager Reinhard Böhm. Und die über 1000 Euro Bargeld, die Daniel Zeleke bei seiner Verhaftung bei sich hatte, wurden ihm auch abgenommen. Davon soll er den Flug nach Äthiopien bezahlen. "Das ist nicht gerecht. Daniel ist kein Schaden für Deutschland. Er ist nicht kriminell, war immer fleißig und hat gearbeitet", sagt Böhm. Wie es nun weitergehen soll? Er weiß es nicht. Dazu passt der Bibelspruch aus dem Johannesevangelium, der auf dem Fensterbrett im Wohnzimmer steht: "Herr, wohin sollen wir gehen?"

Robert Kofer

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