München

Bayerns Polizisten sollen anonym bleiben

12.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:05 Uhr
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. −Foto: Lino Mirgeler

Muss ein Polizist bei einem Großeinsatz etwa durch eine Nummer auf der Uniform für mögliche Beschwerden identifizierbar sein? Was in anderen Ländern gang und gäbe ist, soll es im Freistaat nicht geben.

Bayerns Polizisten werden auch in Zukunft bei Großeinsätzen keine individuell zuordenbare Kennzeichen tragen. Die Staatsregierung lehne eine Kennzeichnungspflicht ab, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstag im Landtag in München. „Polizisten würden durch eine Kennzeichnungspflicht unter Generalverdacht gestellt, sich unrechtmäßig zu verhalten, obwohl es dafür überhaupt keine Anhaltspunkte gibt“, sagte er. Obwohl über das Thema seit Jahren diskutiert werde, sei die Rechtslage klar - es gebe keine „unmittelbare rechtliche Verpflichtung“. Herrmann wies damit eine entsprechende Forderung von SPD und Grünen im Landtag zurück.

„Polizeikräfte werden im Einsatz häufig fotografiert und gefilmt“, begründete Herrmann seine Haltung. Die Aufnahmen seien anschließend oft im Internet dauerhaft verfügbar. „Somit würde der einzelne Polizeibeamte auch als Privatperson im Internet an den Pranger gestellt. Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht würde diese Entwicklung noch weiter verstärken.“

„Wir stellen damit keinesfalls unsere bayerischen Polizistinnen und Polizisten unter Generalverdacht“, betont Peter Paul Gantzer (SPD). Vielmehr solle die zusätzliche Transparenz die Akzeptanz und das Vertrauen der Bevölkerung in die Beamten erhöhen.

Auch die Grünen können die Ablehnung der CSU nicht nachvollziehen: „In den meisten europäischen Mitgliedsstaaten und in vielen anderen Bundesländern gibt es das Prinzip schon. Die Erfahrungen dort sind positiv, es stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat, macht die Polizei noch bürgernäher und schützt auch Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen“, sagte Fraktionschefin Katharina Schulze.

Unter den Oppositionsfraktionen lehnen einzig die Freien Wähler wie die CSU die Kennzeichnungspflicht der Polizisten ab. „Die Zurschaustellung ihrer Identität könnte dazu missbraucht werden, nicht gerechtfertigte Verfahren einleiten zu lassen oder die Beamten und ihre Familien in ihrer Lebensgestaltung zu beeinträchtigen“, betonte Eva Gottstein. Zudem sei die Ermittlung des Verursachers von polizeilichem Fehlverhalten bereits gewährleistet. „In Bayern ist dies durch Dienstpläne und die regelmäßige Videoaufzeichnung von Großeinsätzen praktisch immer möglich.“

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in den vergangenen Jahren eine Pflicht zur eindeutigen Kennzeichnung von Polizisten eingeführt. In Nordrhein-Westfalen schaffte die schwarz-gelbe Regierung sie 2017 wieder ab, nachdem Rot-Grün sie zuvor eingeführt hatte.

dpa

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