München

Raten statt Haft: Geringverdiener können Strafen abstottern

10.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:42 Uhr
Ein Justizbeamter steht in einer Justizvollzugsanstalt. −Foto: Julian Stratenschulte/Archiv

Viele zu Geldstrafen verurteilte Geringverdiener können ihre Strafe nicht zahlen und müssen sie deshalb ersatzweise im Gefängnis absitzen. Die Haft ist meist kurz, trotzdem können manche deshalb Job oder Wohnung verlieren.

Um das zu vermeiden und gleichzeitig wieder mehr Platz in bayerischen Gefängnissen zu schaffen, haben das bayerische Justizministerium, die Staatsanwaltschaft München I und die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe (MZS) ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht.

Als „Win-win-Situation“ bezeichnete Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Montag das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“. Es richtet sich vor allem an zu Geldstrafen verurteilte Täter, die ihre Einkünfte durch staatliche Transferleistungen beziehen. Sie könnten einen Teil ihrer Einkünfte - meistens zwischen zehn und fünfzig Euro - direkt abtreten. „Die Verurteilten können die Zahlungen aber nicht über einen ewigen Zeitraum ausdehnen. Als Richtwert planen wir ungefähr zwei Jahre“, sagte Bausback. Das Verfahren soll in München getestet und bei Erfolg ab Sommer 2019 in ganz Bayern angeboten werden.

Die Straffälligenhilfe vermittelt seit 13 Jahren unter dem Motto „Schwitzen statt Sitzen“ gemeinnützige Arbeit. Im vergangenen Jahr seien damit 60 000 Tage Haft vermieden worden. Nun ist geplant, dass Verurteilte zwischen beiden Projekten hin und her springen können.

Derzeit sitzen in Bayern täglich im Schnitt 700 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gittern.

dpa

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