Alt-Bundespräsident müsste man sein.
Denn als ehemaliges Staatsoberhaupt lebt es sich offensichtlich ganz gut. So gut, dass nun der Bundesrechnungshof eingeschritten ist. Die obersten Finanzkontrolleure trauten ihren Augen nicht, als sie unter die Berechnung der Bezüge der drei lebenden Alt-Bundespräsidenten einen Strich gezogen hatten. Die Ausgaben gehen teils in die Millionen.
Staatsdienern steht bekanntlich eine ausreichende Pension zu. Ab einer gewissen Bedeutungsschwere des Amtes spricht man vom Ehrensold – heute vor allem bei Bundespräsidenten. 217 000 Euro stehen Köhler, Wulff und Gauck im Jahr zu. Obendrauf kommen noch allerhand Auslagen für Reisen, Büros, Schutz. Wenn ein wohlhabendes Land wie die Bundesrepublik ihre verdienten Staatsoberhäupter im Alter würdig ausstattet, geht das in Ordnung.
Wenn jedoch sündhaft teure Privatreisen samt Zimmer für die Sekretärin oder kaum genutzte Arbeitszimmer von Hunderten Quadratmetern abgerechnet werden, stimmt die Verhältnismäßigkeit natürlich nicht mehr. Die Warnrufe des Bundesrechnungshofes kommen also zurecht.
Nun ist zu hoffen, dass sich keine hysterische Neid-Debatte entwickelt. Vielmehr sollte der Bundestag den Aufschrei als Auftrag verstehen. Es braucht endlich nachvollziehbare Regeln, welche Ausgaben der ehemaligen Schlossherren die Allgemeinheit zu tragen hat. Nur so lässt sich die Akzeptanz für die stattliche Absicherung der Alt-Bundespräsidenten wahren. Dass private Reisen zur Verschönerung des Lebensabends ihren Weg in die Bilanzen des Staates finden, ist da absolut hinderlich – und schadet im schlimmsten Fall sogar dem Amt.