Haus ja, Boden nein

10.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:30 Uhr

Kirchen und Kommunen, Stiftungen und in seltenen Fällen auch Unternehmen bieten Grundstücke als Erbpachtland oder Erbbauland an.

Der Bauherr zahlt keinen Grundstückspreis, sondern einen jährlichen Erbpachtzins. Das klingt nicht nur in Ballungsgebieten verlockend, in denen Grundstücke rar und teuer sind. Es lohnt sich aber, genauer hinzusehen und das Für und Wider abzuwägen, rät Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Laut Schmidt stellt das Erbbaurecht grundsätzlich eine inte-ressante Alternative zum Grundstückserwerb dar. Allerdings müsse "viel Wert auf die Vertragsgestaltung gelegt werden". Er empfiehlt Bauinteressenten daher, sich unabhängige juristische Beratung zu sichern - zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Baurecht.

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