Pfaffenhofen

Freispruch und Bewährung

Axt im Wald: Angeklagter nur wegen Sachbeschädigung verurteilt

18.12.2018 | Stand 25.10.2023, 10:23 Uhr
  −Foto: dpa/Friso Gentsch

Pfaffenhofen (PK) Freispruch auf der einen Seite und eine Haftstrafe von sechs Monaten zur Bewährung auf der anderen - mit diesem Urteil endete der aufsehenerregende zweitägige Prozess gegen Peter W. (Name geändert), der wegen vorsätzlicher Körperverletzung und verbotenen Waffenbesitzes angeklagt war.

Wie berichtet, soll der 41-Jährige auf eine Gruppe Jugendlicher eingeprügelt haben, die als ungeladene Gäste weit nach Mitternacht zu seiner Waldhütte bei Pfaffenhofen gekommen waren, wo seine Söhne Party feierten. Die riefen den Vater zu Hilfe, es kam zu einer Schlägerei. Als die Jugendlichen sich schließlich davon machten, soll Peter W. sie verfolgt und auf ihr Auto mit einer Axt eingeschlagen haben, in das sie sich verschanzt hatten.

Seiner Urteilsverkündung stellte Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl die Feststellung voran, er habe schon lange keine Gerichtsverhandlung mehr erlebt, in der so viel gelogen worden sei. Akribisch nahm er jede einzelne Zeugenaussage auseinander. Nein, die Gruppe der Eindringlinge sei nicht eingeladen gewesen, auch wenn eine Zeugin behauptet hatte, einer der Partygäste hätte nichts dagegen gehabt, wenn sie komme. Sie aber hatte noch acht Begleiter mit Migrationshintergrund mitgebracht, und die stießen dann auf Partygäste, die teils in militärischen Tarnanzügen zumindest "rechtslastig angehaucht" gewesen seien. "Was dann passiert ist", so der Amtsrichter, "konnte das Schöffengericht nicht sicher auflösen." Die neun ungebeten Gäste hätten übereinstimmend erklärt, dass der Angeklagte einem der ihren den ersten Faustschlag versetzte. "Fakt ist", so Kliegl, "dass Peter W. erheblich verletzt worden ist." Nasenbeinbruch, Prellungen, ein blaues Auge. "Das Gericht schließt es aus, dass er sich die Verletzungen selber zugefügt hat, weil er vielleicht gestürzt oder gegen einen Baum gerannt ist." Denn die Belastungszeugen wollen unisono von einer Schlägerei nichts mitbekommen haben. "Sechs oder sieben", so der Richter, "haben das Gericht nur mit der halben Wahrheit bedient." Hätte der Angeklagte sich bedroht gefühlt oder wäre er geschlagen worden, dann seien seine Angriffe "durch Notwehr gedeckt". Allerdings wurden bei seinen Gegnern keinerlei Verletzungen festgestellt.

Für das Gericht steht allerdings fest, dass es Peter W. war - möglicherweise mit Unterstützung eines seiner Söhne und eines Party-Gastes - der auf das Auto eingedroschen habe. Keineswegs mit einer Axt, wie die Zeugen behauptet hatten, sondern eher mit einem Stock. "Er hat Rache geübt", davon ist das Schöffengericht überzeugt, das die Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung fallengelassen hat und den 41-Jährigen nur wegen Sachbeschädigung verurteilt. Hier, so der Richter, hätte üblicherweise eine Geldstrafe ausgereicht, aber Peter W. habe die jungen Leute, die sich ins Auto geflüchtet hatten, "schwer in Angst versetzt. Das war kein Pappenstiel." Deshalb verurteilte es ihn zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 1500 Euro zugunsten einer sozialen Organisation. Vom Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes ist Peter W. in allen Punkten freigesprochen worden. Das Griffstück der Kalaschnikow, das die Polizei bei ihm entdeckt hatte, sei deaktiviert worden, was mit einem Prüfstempel bestätigt worden sei. Darauf habe sich der Angeklagte verlassen müssen.

Bei der Munition glaubte das Gericht dem Angeklagten, dass die Patronen seinem verstorbenen Vater gehört hätten, in dessen ehemaliger Werkstatt sie gefunden worden waren. Eine der 14 Patronen war tatsächlich noch scharf, aber sie sei über 25 Jahre alt gewesen, weshalb es durchaus wahrscheinlich sei, dass sie dem Vater gehört habe, der dem Gericht in puncto Waffenbesitz nicht unbekannt gewesen sei. Schließlich die Schlagringe und die Spring- und Butterfly-Messer. Sie waren in einer Dachkammer entdeckt worden, von der niemand sagen konnte, wer dort oben eigentlich wohne.

Peter W. will sich mit seinem Anwalt beraten, ob er das Urteil annehmen soll oder in Berufung geht. Dann wird das ganze Verfahren vor dem Ingolstädter Landgericht erneut aufgerollt.
 

Albert Herchenbach

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