Ingolstadt

Kindsmörderin akzeptiert den Schuldspruch

Wegen Tötung ihres sechs Monate alten Sohns verurteilte und zur Tatzeit 17 Jahre alte Mutter nimmt Revision zurück

08.03.2019 | Stand 23.09.2023, 6:11 Uhr
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. −Foto: Uli Deck/Archiv

Ingolstadt (DK) Überraschend rechtskräftig ist seit Donnerstag das Urteil in einem der bewegendsten Justizfälle der vergangenen Jahre in der Region.

Die wegen Mordes an ihrem sechs Monate alten Sohn schuldig gesprochene Mutter hat die gegen sie ausgesprochene Strafe nun doch akzeptiert. Ihre ursprünglich in der notwendigen Wochenfrist eingelegte Revision hat die Verurteilte jetzt für die Öffentlichkeit doch unerwartet zurückgenommen. Da die Ingolstädter Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt hat, steht die von der Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts festgesetzte Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren Gefängnis unumstößlich fest. Und zudem ist es Fakt, dass der Tod des Babys ein Mord war.

Das Urteil der Jugendkammer wird nun nicht mehr vom Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler untersucht werden. Die Rücknahme der Revision kommt insofern überraschend, da Verteidiger Stefan Roeder im Prozess einen Freispruch für seine Mandantin beantragte. Entsprechend zu erwarten war danach das Rechtsmittel der Revision auch.

Da die Plädoyers - wie der ganze siebentägige Prozess - unter Ausschluss der Öffentlichkeit liefen, ist nicht bekannt, wie die Verteidigung die Forderung nach dem Freispruch begründete. Roeder dürfte aber gewiss auch den juristischen Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bemüht haben, wenn es um Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme in dem reinen Indizienprozess ging. Seine Mandantin hatte während des ganzen Verfahrens keinerlei Angaben gemacht.

Aus Sicht der großen Jugendkammer des Landgerichts gab es aber keinerlei Zweifel daran, dass die zur Tatzeit 17 Jahre alte Mutter das Baby gewaltsam ums Leben gebracht hat. Der Bub war im Juni 2017 in einem Krankenhaus in der Region an akutem Gehirnversagen verstorben. Wie nach den Aussagen einer Vielzahl von Zeugen aus dem persönlichen Umfeld, ärztlichem und pflegerischem Personal sowie vor allem auch ärztlichen Sachverständigen für die Kammer eindeutig klar war, muss die Mutter dem Kind mindestens vier Minuten bewusst die Luftzufuhr abgeschnitten haben.

Eine umfassende Obduktion des Leichnams und die ausführliche Auswertung sämtlicher ärztlicher Unterlagen ergaben für die medizinischen Sachverständigen und auch das Gericht selbst die Erkenntnis, dass eine natürliche Todesursache ausgeschlossen werden konnte. Das Landgericht teilt zu dem Urteil mit: "Die Sauerstoffzufuhr konnte nur von außen abgeschnitten worden sein. "

Offen blieb und wird es bleiben, das Motiv der Mutter, die sich - wie erwähnt - nicht geäußert hat. Nun ist der traurige Fall juristisch abgeschlossen.

Christian Rehberger

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