Straßburg/München

Abschied nach bayerischer Art

Komitee des Europarats kritisiert Bedingungen der Abschiebehaft im Freistaat – konkret in Eichstätt

09.05.2019 | Stand 23.09.2023, 6:55 Uhr
Der Gefängnishof einer Abschiebehaftanstalt in Eichstätt. −Foto: Peter Kneffel/Archivbild

Straßburg/Eichstätt (DK/dpa) Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) hat die Abschiebebedingungen in Bayern kritisiert. Die Kritik in einem Bericht des Komitees richtet sich konkret auch gegen die Abschiebehaftanstalt in Eichstätt.

Der Bayern-Koordinator des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, Dieter Müller, schloss sich gestern auf Anfrage dieser Kritik an der aktuellen Praxis an. Das Bundesjustizministerium hat zum CPT-Bericht eine Stellungnahme verfasst und nimmt darin zu den einzelnen Punkten Stellung. 

Generell kritisiert das CPT, dass Betroffene in Deutschland häufig zu kurzfristig über ihre Abschiebungen informiert würden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten, heißt es in dem gestern veröffentlichten Bericht. 

Das Komitee hatte im August 2018 einen Abschiebeflug von München nach Afghanistan begleitet und dafür auch die Eichstätter Anstalt besucht. Der Ablauf der Ausweisung sei generell gut vorbereitet und professionell gewesen, erklärte das Komitee. Allerdings hätten dann Begleitbeamte der Bundespolizei den Geflüchteten Schmerzen zugefügt, damit diese kooperierten – unter anderem durch das Quetschen der Hoden. Besonders kritisch sieht die Delegation, dass Betroffene in dem ehemaligen Gefängnis in Eichstätt über ihre konkrete Abschiebung erst informiert wurden, als Polizisten sie abholten, um sie zum Münchner Flughafen zu bringen.  Kritisiert wurde auch, dass die Männer in Eichstätt Anstaltskleidung anstelle ihrer Privatkleidung tragen müssen. Gestern nahm auch der Bayerische Flüchtlingsrat zu dem Thema Stellung. Er sieht sich durch den Bericht aus Straßburg in seiner Kritik an der Abschiebehaft in Eichstätt bestätigt.    Agnes Andrae vom Flüchtlingsrat sagte, die Abschiebehaft müsse umgehend beendet werden. 

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Das Justizministerium  in Berlin wies darauf hin, Bayern vertrete die Auffassung, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das genaue Datum genannt werden müsse. Da sie sich in Abschiebehaft befänden, seien sie über ihre anstehende Ausweisung bereits informiert. Zudem betont der Freistaat, dass Inhaftierte bisweilen durch Selbstverletzungen oder durch Solidarisierungsaktionen versuchen würden, die Abschiebung zu verhindern. 

Dieter Müller vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst kennt die Situation in den Abschiebehaftanstalten Eichstätt und Erding  gut: Ein mal wöchentlich ist er in beiden Einrichtungen. „Der wichtigste Punkt scheint mir, dass keine Abschiebungen mehr angekündigt werden“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. So werde etwa der konkrete Termin der monatlichen Abschiebe-Flüge nach Afghanistan nicht genannt, es gebe für die Betroffenen  nur die vage Ankündigung, dass sie beim nächsten Sammelflug eingeplant seien. 
Für Dieter Müller ist es „ein Gebot der Fairness“, den  Menschen zumindest drei Tage vor ihrer Abschiebung Bescheid zu geben: Dann könnten sie telefonisch Angehörige oder Freunde im Heimatland über ihre Ankunftszeit  am Flughafen informieren und eine Abholung organisieren. „Die werden zum Teil ohne Geld losgeschickt nach Kirgistan oder Indien“, sagt Müller. Und noch viel wichtiger wäre die Nachricht von der Ankunft daheim in Fällen, in denen dem abgelehnten Asylbewerber dort die Festnahme droht. Nur so könne er sich dort Unterstützung organisieren. Die Gefahr, dass es bei der Nennung des genauen Termins zu Unruhe im Eichstätter Gefängnis kommen könnte, sieht Müller überhaupt nicht: „Ich habe noch keine gravierenden Solidarisierungs-Aktionen in der Abschiebehaft erlebt – draußen vielleicht eher.“

 Die Thematik der eigenen Kleidung in der Abschiebehaft ist vor diesem Hintergrund eher eine Frage der Symbolik. Gefängniskleidung, und sei sie noch so bequem und zweckmäßig, bedeute für die Menschen eine „Stigmatisierung und Kriminalisierung“, sagt der Bayern-Koordinator des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes. Mit ein bisschen gutem Willen müsste es doch möglich sein, dass die Menschen auch im Abschiebegefängnis ihre Privatkleidung tragen können. Bisher werde argumentiert, das Waschen der Privatwäsche sei schwer zu organisieren. Außerdem hätten die Männer zu wenig Kleidung.

In Eichstätt selbst findet  am morgigen Samstag um 15 Uhr in unmittelbarer Nähe des Gefängnisses eine Demonstration gegen Abschiebehaft statt, veranstaltet von einem breiten Aktionsbündnis. 

Richard Auer

URL: https://www.donaukurier.de/archiv/abschied-nach-bayerischer-art-2625057
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