Eichstätt

"Strabs": Rückzahlung möglich

05.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:34 Uhr

Eichstätt (EK) Wie das Eichstätter Landratsamt mitteilt, sind Rückzahlungen für bereits bezahlte Straßenausbaubeiträge möglich.

Grundstückseigentümer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern keine Beiträge mehr für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen bezahlen. Für bereits bezahlte Straßenausbaubeiträge in den Jahren 2014 bis 2017 wurde für die Eigentümer nun die Möglichkeit der Rückerstattung unter bestimmten Voraussetzungen geschaffen. Dafür hat der Freistaat einen einmaligen Härtefallfonds in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: Wer als Grundstückseigentümer in den Jahren 2014 bis einschließlich 2017 zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von mindestens 2000 Euro verpflichtet und durch diese unzumutbar belastet wurde, kann eine Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge beantragen. Über die Verteilung der Mittel entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission, wie das Landratsamt weiter mitteilt.

Die Antragstellung ist nur durch die betroffenen Beitragspflichtigen und nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich. Weitere Informationen, insbesondere über zusätzliche Voraussetzungen für den Härteausgleich, sind unter www. strabs-haertefall. bayern. de oder telefonisch bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission unter der Telefonnummer (0931) 380-5000 abrufbar.

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