Ingolstadt

Korrekte Bescherung

Müllwerker und Lehrer freuen sich über kleine Weihnachtsgeschenke - wenn die Regeln beachtet werden

13.12.2019 | Stand 23.09.2023, 9:52 Uhr
Vorschriftsmäßige Gabe: Rund fünf Euro hat das Geschenk gekostet, das Müllwerker Sebastian Blattner von den Kommunalbetrieben in Händen hält. Weil es unter 30 Euro wert ist, ist es im Rahmen dessen, was er als Dank für seine Arbeit annehmen dürfte. In diesem Fall musste er es nach dem Foto für den DONAUKURIER aber leider wieder abgeben. −Foto: Eberl

Ingolstadt - Ein Leben ohne Müllabfuhr will man sich lieber nicht vorstellen.

Die Adventszeit nehmen deswegen auch einige Ingolstädter zum Anlass, sich bei den Müllwerkern für ihre Arbeit im zu Ende gehenden Jahr zu bedanken. Manch einer hat ein Geschenk für die Mitarbeiter der Kommunalbetriebe oder will ihnen einen Geldschein zustecken. Auch Lehrer werden von Eltern manchmal zu Weihnachten beschenkt. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Mitunter machen solche Gaben mehr Ärger als Freude.

"Grundsätzlich dürfen unsere Mitarbeiter kein Geld annehmen", erklärt Claudia Recknagel, Sprecherin der Kommunalbetriebe. Zumindest nicht, wenn die Summe über einem "verkehrsüblichen Trinkgeld" liegt, wie es in den Vorschriften heißt. Sachgeschenke und Gutscheine sind in Ingolstadt bis zu einem Wert von 30 Euro statthaft. Das ist in der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Ingolstadt geregelt und steht seit 2008 auch in den Richtlinien zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. "Diese Geschäftsanweisung gilt für alle Dienststellen der Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Ingolstadt", erklärt Michael Klarner, der Leiter des Presseamtes.

"Unsere Mitarbeiter freuen sich natürlich über eine nette Anerkennung ihrer Arbeit", berichtet Recknagel. "Manchmal hängen kleine Geschenke an der Mülltonne. Es kommt aber auch vor, dass jemand auf die Kollegen wartet, um ihnen persönlich ein Geschenk zu geben. " Sollte diese Gabe tatsächlich einmal mehr wert sein als 30 Euro, muss der Beschenkte allerdings ablehnen. "Sollte dies nicht möglich sein, hat die Rückgabe des Geschenkes unter Einbindung des unmittelbaren Vorgesetzten mit schriftlichem Nachweis zu erfolgen", heißt es in der städtischen Vorschrift.

Wichtig ist, dass das Geschenk nicht das Ziel hat, den Mitarbeiter in seiner Dienstausübung zu beeinflussen. Wer also zum Beispiel in der Vorweihnachtszeit besonders viel Müll produziert hat und neben seiner vollen Tonne noch einen weiteren prallen Müllsack zur Abholung bereitstellt und ihn mit einer Zuwendung garniert, bringt den Müllwerker in Schwierigkeiten. Schon der Anschein, jemand könne sich durch ein Geschenk einen Vorteil erhoffen, kann für den betroffenen Arbeiter problematisch werden.

Auch so mancher Lehrer bekommt im Advent Geschenke von Schülern, Eltern oder ganzen Klassen. In solchen Fällen greift das Beamtenrecht. Auch dort heißt es, dass Lehrer grundsätzlich nichts annehmen dürfen, was den Anschein erwecken könnte, dass sich jemand dadurch einen Vorteil für sich oder sein Kind erhofft. "Geringwertigen Aufmerksamkeiten" sind aber kein Problem. Schulamtsdirektor Franz Wagner nennt als Größenordnung auf Anfrage einen Wert von 20 Euro. "Wenn es teurer wird, kann man Lehrer damit wirklich in Verlegenheit bringen", warnt er. "Es ist ja schwer, ein Geschenk zurückzuweisen, das gut gemeint ist. " In vielen Schulen werden die Eltern deswegen gebeten, auf Geschenke zu Weihnachten ganz zu verzichten. Wenn überhaupt, sollte es ein Klassengeschenk geben, an dem sich alle mit einem geringen Geldbetrag beteiligen.

Rudolf Schweiger, der Direktor des Katharinen-Gymnasiums berichtet, das Weihnachtsgeschenke an Lehrer in weiterführenden Schulen eher eine Ausnahme sind. An Grundschulen, wo die Verbindung zwischen der Lehrkraft und der Klasse sowie den Eltern deutlich enger ist, käme das vermutlich häufiger vor. Am Gymnasium bekämen die Lehrer manchmal bei Abiturfeiern ein Geschenk, etwa eine Flasche Wein. "Und dagegen ist ja auch nichts einzuwenden", so Schweiger.

Schulamtsdirektor Wagner rät, Aufmerksamkeiten für Lehrer lieber an das Ende eines Schuljahres zu legen und nicht in die Weihnachtszeit. Dann entstehe nicht der Verdacht, dass sich jemand gute Noten erkaufen will. Und wenn zum Beispiel Schüler einer Grundschule der Klassenlehrerin zu Weihnachten eine Freude machen wollen, hat er einen Tipp: "Malt ihr doch ein schönes Bild. Darüber freut sie sich bestimmt. "

DK

Johannes Hauser

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