Kabinettsbeschluss

Vor allem Schüler profitieren: Das gilt künftig für die Corona-Quarantäne in Bayern

11.01.2022 | Stand 23.09.2023, 11:13 Uhr

Symbolfoto: dpa

Bayern setzt die von Bund und Ländern vereinbarte Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation um.

Künftig beträgt die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. Die verkürzten Fristen treten noch am Dienstag in Kraft, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.



Sonderregelung für Schüler

Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Regel tritt voraussichtlich am Samstag in Kraft

Die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, werden geändert, sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Herrmann nannte dafür voraussichtlich Freitag oder Samstag. Diese müssen dann gar nicht mehr in Quarantäne. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten.

dpa

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