Nach Unfalltod eines Pferdes

Mängel festgestellt: Riedenburger Pferdehaltung geschlossen

Ermittlungen des Veterinäramtes nach Unfalltod eines Pferdes

11.01.2022 | Stand 23.09.2023, 11:13 Uhr

Symbolbild Polizei Foto: Lino Mirgeler/dpa



Die daraufhin gestarteten Ermittlungen des Veterinäramtes ergaben „Hinweise auf Mängel in der Pferdehaltung“, wie das Landratsamt berichtete. Unter anderem habe einem der Tiere von einer Veterinärin ein entzündetes Auge entfernt werden müssen. Gegen den ehemaligen Halter wurde nun ein Verbot ausgesprochen, weiterhin Pferde zu beherbergen.

Das Veterinäramt vermutet zum Ablauf des Unfalls am 15. Dezember, dass das Scheunentor nicht auf das Pferd gefallen ist. Vielmehr habe das Tier offenbar versucht, „unter dem geschlossenen Tor hindurch ins Freie“ zu gelangen. Dabei sei das Tor auf dem Pferd zum Liegen gekommen, das Tier sei aber nicht vom Tor niedergestreckt worden.

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Allerdings sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zur tiermedizinischen Klärung der Todesumstände wurde der Kadaver dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel- sicherheit (LGL) übersandt, um ihn sezieren zu lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung stehen aber noch aus. Das Pferd gehörte nach Angaben der Polizei einer Frau aus Bad Abbach und war in Hattenhausen untergestellt.

DK

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