Gefahren durch PFC längst bekannt

30.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:04 Uhr

Zu "Die Beweisaufnahme könnte Jahre dauern" (PK vom 25. Juni), worin es um den Auftakt zum PFC-Prozess des Marktes Manching gegen die Bundesrepublik geht:Als Zuhörer und PFC-betroffene Bürger hatten wir nicht erwartet, dass am ersten Prozesstag bei einem so komplexen und heißen Thema eine Entscheidung fallen wird.

Rasch machte sich jedoch Entsetzen breit, da nicht einmal die Ergebnisse des Fischmonitorings vorlagen. Datenschutz kann ausgehebelt werden, indem man entsprechende Genehmigungen einholt, was anscheinend leider unterlassen wurde. Behördlich wurde aufgrund der massiven Verschlechterung lediglich angeraten, generell auf den Verzehr von Fischen zu verzichten, was noch kein Verbot darstellt, sondern die Verantwortung ins Ermessen des Anglers schiebt.

Wir unterstützen energisch die Forderung, den PFC-haltigen Abstrom über unser Grund- und Oberflächenwasser zu unterbinden! Besonders kritisch beäugen wir unsere Trinkwasserleitung, die standardmäßig aus Kunststoff besteht und teilweise im PFC-belasteten Bereich verlegt ist. Eine Sicherheit gegen Diffusion ist nicht gegeben und könnte schlimmstenfalls zu einer Verunreinigung unseres Trinkwassers mit PFC führen. Zudem ist diese Chemikaliengruppe nach wie vor kein Kriterium bei den vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen, was nicht unbedingt zu einem unbesorgten Konsum beim täglichen Gebrauch beiträgt, wenn man den Fall Altötting im Hinterkopf hat.

PFC sei "erst seit zehn Jahren ein großes Thema", das mag auf die breite Öffentlichkeit zutreffen. Das Problem und die Toxizität liegt bei Bundesregierung und EU viel länger auf; aber Papier ist bekanntlich geduldig und so dauerte es, bis der Stoff in die Europäische Chemikalienverordnung Reach, Stockholm-Konvention für POPs aufgenommen wurde oder zur EU-Richtlinie mit PFOS-Verbot führte.

Jetzt haben die Parteien bis 31. August Zeit ihre Schriftsätze einzureichen. Halbwertzeiten beim Boden von 40 Jahren, im Blut bei PFOA von vier Jahren, bei PFOS fast doppelt so hoch, stehen dem Anspruch, dass eine Nutzung des Löschschaums bis 2011 erlaubt war ebenso gegenüber wie eine fragliche Risikoabschätzung und geringe Einschätzung der Gefährdung, die durch die Aussage "keine Gefahr für Leib und Leben" untermauert wird. Hier ist die Forderung von Florian von Brunn (SPD) nach Leitwerten und Bluttests sehr zu begrüßen.

Ob es trotz Kenntnis der Giftigkeit vonnöten war, außer bei einer Handvoll Ernstfällen das Löschmittel jeden Monat mindestens einmal mit 700 Litern zu Übungszwecken zu verspritzen, scheint jedoch mehr als fraglich.

Der Bund verweist bei Anfragen zur Dauer gerne auf Arealgröße, Flugbetrieb, militärischen Sicherheitsbereich und innerbetriebliche Phasen-Abarbeitung, während sich die Chemikalie weiter ungehindert verbreiten kann.

Muss sich in Deutschland nicht jeder an unsere Umweltschutzgesetze halten? Wenn also keine erkennbare unmittelbare Gefahr ausgeht, weshalb bedurfte es dann der Allgemeinverfügung, die bis 2032 (! ) jegliche Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser untersagt?

Die häufig zitierte Aussage, der Markt Manching hätte als erste Kommune in Deutschland wegen PFC-Belastung Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, muss auf Bayern reduziert werden; da war die Verbandsgemeinde Wittlich-Land (Rheinland-Pfalz) flinker. Auch dort ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. "Man mache genau das, was die Behörden verlangen", lässt aufhorchen und wirft die berechtigte Frage auf: Weshalb ordnen die Behörden unter Fristsetzung dann nicht endlich die notwendigen Schritte an? Eines ist letztendlich unbestritten - die Kosten trägt in jedem Fall der Steuerzahler.

Gudrun Lemle

Doris Schmidt

Westenhausen

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