Die Verurteilung von zwei afghanischen Brüdern zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe wegen des Mordes an ihrer Schwester in Berlin ist rechtskräftig. Sie haben die Leiche in Ehekirchen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) vergraben.
Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwarf die Revision gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom Februar 2023, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben.
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Nach dem Urteil des Landgerichts hatten die beiden Männer, 23 und 27 Jahre alt, ihre Schwester im Juli 2021 getötet, ihre Leiche in einem Koffer mit dem Zug nach Süddeutschland gebracht und dort in einem Wald vergraben. Der Mord geschah, weil die zweifache Mutter nach eigenen Vorstellungen leben wollte und das nicht den Moralvorstellungen der afghanischen Familie entsprach.
− dpa