Christi Himmelfahrt

Bollerwagentour am Vatertag 2021: Diese Regeln gelten wegen Corona

12.05.2021 | Stand 23.09.2023, 18:35 Uhr
  −Foto: Annette Riedl, dpa

Es ist die liebgewonnene Tradition am Vatertag: Den Bollerwagen geschnappt, feuchtfröhlich mit dem Kasten Bier losziehen, am besten in einer großen Männergruppe. Doch Corona hat das öffentliche Leben drastisch eingeschränkt - wie steht es also heuer um den Vatertag? Wir haben beim Bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt.

Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, gelten auch am Vatertag die allgemeinen Bestimmungen der zwölften Infektionsschutzverordnung im Freistaat. Das heißt: Für die jeweilige Stadt oder Landkreis muss man die Kontaktbeschränkungen im Blick behalten. Einen Überblick über die Inzidenzen erhalten Sie mit unseren regionalen Karten.

Die Kontaktregeln im Überblick

• In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen eines Hausstands und einer weiteren Person erlaubt.

• In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 liegt, ist die Zusammenkunft mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

• In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten wird, ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird.

Das Gesundheitsministerium weist allerdings darauf hin, dass vollständig geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer jeweils unberücksichtigt bleiben. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Der Konsum von Alkohol

Fester Bestandteil der Vatertags-Feierlichkeiten ist ja eigentlich die Flasche Bier zum Anstoßen. Doch darf man gerade überhaupt zur Weg-Halbe greifen? Die Antwort der Ministeriumssprecherin ist klar: "Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist weiterhin untersagt" - sei es auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte oder an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten werden jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festgelegt.

Verstärkte Polizeikontrollen am Vatertag?

Neben den Kreisverwaltungsbehörden ist auch die Polizei wie an jedem anderen Tag den Coronasündern auf der Spur. Auch Feiertage sind davon nicht ausgenommen. Darauf weist Andreas Aichele, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, hin. "Die Menschen sollten mittlerweile wissen, dass sie sich in einer Pandemie befinden. Ein Spaziergang ist erlaubt, aber eine 'reine Sauftour' ist eigentlich nicht erfasst."

Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß?

Ein Vatertagsfest, das gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, kann teuer werden: Beispielsweise für Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen oder das Alkoholverbot auf ausgewiesenen Flächen gibt es ein Regelbußgeld von je 250 Euro. Verstöße gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung kosten den Bürger sogar eine stolze Summe von 500 Euro.

Fazit

Man sollte sich gut überlegen, ob man den Bollerwagen heuer nicht doch lieber zu Hause lässt - und sich selbst gleich mit. Auch das Gesundheitsministerium appelliert: "Reduzieren Sie direkte Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum, um Infektionsketten nachvollziehbar zu halten."

DK

Anna Hausmann

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