Gaimersheim

Trinkwasser in Gaimersheim wird teurer

Marktrat beschließt Preiserhöhung von 1,60 auf 2,00 Euro ab September - Lippertshofen nicht betroffen

20.05.2021 | Stand 23.09.2023, 18:45 Uhr
Für 18-jährige Zugehörigkeit zum Marktgemeinderat Gaimersheim und damit "für besondere Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung" ehrten Bürgermeisterin Andrea Mickel (rechts) und zweiter Bürgermeister Christoph Würflein (links) am Mittwochabend (von links) Alexander Heimisch, Hermann Schmidt, Robert Leixner, Anton Fichtner, Rudi Eichhorn und Gabi Hackner. Außer Schmidt gehören alle Geehrten auch wieder dem vor einem Jahr neu gewählten Gremium an. −Foto: Schmidl

Gaimersheim - Für die Bürgerinnen und Bürger aus Gaimersheim steigt der Bezugspreis für Trinkwasser ab September dieses Jahres von bisher 1,60 Euro netto auf 2,00 Euro netto pro Kubikmeter.

Das beschloss der Marktgemeinderat Gaimersheim in seiner Sitzung am Mittwochabend einstimmig.

Bürgermeisterin Andrea Mickel (SPD) und Kämmerer Horst Heilmeier wiesen vor der Entscheidung darauf hin, dass die Marktgemeinde für die erforderliche Sanierung des Wasserverteilungsnetzes in der Vergangenheit keine Verbesserungsbeiträge erhoben habe, die notwendigen Maßnahmen also überwiegend über die Wassergebühren finanziert worden seien. So sei von 2016 bis 2019 das Wasserrohrnetz verschiedener Ortsstraßen auf einer Gesamtlänge von gut 3,5 Kilometern saniert worden - mit Kosten von rund einer Million Euro. Da auch weiterhin verstärkt Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden, sei "schon zwecks Finanzierung dieser Maßnahmen eine Erhöhung der Gebühren geboten".

Durch die jährlichen Sanierungsarbeiten habe der Markt ein gutes und intaktes Wasserverteilungsnetz, wodurch der Wasserverlust recht gering sei - und damit auch die Kosten, begründete Heilmeier. Und die Rathauschefin ergänzte, dass ein Wasserpreis von zwei Euro ja vielleicht auch ein Anreiz zum Wassersparen sei.

Letztlich stimmten alle Ratsmitglieder der Erhöhung zu, wobei beispielsweise CSU-Fraktionssprecherin Maria Ledl den Schritt als "durchaus gerechtfertigt" bezeichnete.

Nicht betroffen von der Preiserhöhung ist im Übrigen der Ortsteil Lippertshofen, da dieser anders als der Hauptort nicht von den Stadtwerken Ingolstadt, sondern von der Böhmfelder Gruppe mit Wasser versorgt wird.

Eine größere Diskussion als die Wasserpreiserhöhung löste die Übertragung des Umlegungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39 "Am Bachl" auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aus. Sie entzündete sich allerdings weniger an der Übertragung an sich als am Baugebiet selbst, das südlich der Bebauung an der Ettinger Straße zwischen Steinbruck und Angermühle entstehen soll.

Stephanie Nagelschneider, Sprecherin der Grünen-Fraktion, betonte, ihre Fraktion - beim Ende 2019 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan noch nicht im Marktrat vertreten - könne das Baugebiet nicht befürworten und werde auch bei künftigen diesbezüglichen Entscheidungen dagegen stimmen. Und FW-Fraktionssprecherin Monika Raml plädierte dafür, "aufgrund neuer Informationen" die Planungen nicht weiterzuführen. SPD-Fraktionssprecher Robert Leixner hingegen meinte, der Gemeinderat sollte zu seinen Entscheidungen stehen und hielt daher eine Rückgängigmachung des laufenden Prozesses für "nicht machbar".

Die Übertragung des Umlegungsverfahrens auf das Vermessungsamt wurde letztlich mit 17:6 Stimmen befürwortet.

Einstimmig stellte der Marktgemeinderat die von Kämmerer Horst Heilmeier vorgelegte Jahresrechnung 2020 mit folgenden bereinigten Zahlen in den Einnahmen und Ausgaben fest und erteilte dafür die Entlastung: Verwaltungshaushalt 39456175,96 Euro, Vermögenshaushalt 14053186,19 Euro, Gesamthaushalt 53509362,15 Euro.

Ebenfalls ohne Gegenstimme wurden auch die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2020 in Höhe von 5,1 Millionen Euro - die durch Minderausgaben und Mehreinnahmen gedeckt sind, wie es hieß - genehmigt.

Im Februar 2018 wurde der Bebauungsplan Nr. 14 Ä III "Kleine Heide II" im Entwurf genehmigt. Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines gewerblichen Gebäudes mit bis zu fünf Vollgeschossen geschaffen werden. Weil der Grundstückseigentümer (der sich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet hatte) nun aber erklärt hat, dass er an der Fortführung des Bauleitplanverfahrens kein Interesse mehr habe, wird auf einstimmigen Beschluss des Marktrats das Aufstellungsverfahren nicht fortgeführt.

DK

Norbert Schmidl

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