Vor Füllungen und Zahnersatz

Zahnarztpraxis über Allergien informieren

14.02.2023 | Stand 14.02.2023, 16:58 Uhr

Eine Patientin wird vom Zahnarzt behandelt - Wer einen Allergiepass hat, sollte ihn vor einer Behandlung beim Zahnarzt in dessen Praxis vorlegen. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer allergisch auf bestimmte Stoffe reagiert, sollte einen Allergiepass haben - und den in bestimmten Situationen vorzeigen. Zum Beispiel, wenn man eine Zahnfüllung oder einen Zahnersatz bekommt.

Wer einen Allergiepass hat, sollte das Dokument beim nächsten Zahnarztbesuch vorlegen. Dazu rät die Initiative ProDente.

Zwar sind Materialien für Füllungen und Zahnersatz in Deutschland in aller Regel gut verträglich, denn sie müssen hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. In seltenen Fällen können aber Allergien auftreten.

Wer eher gefährdet ist

Reagiert jemand etwa auf Pollen oder bestimmte Lebensmittel allergisch, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass das auch bei Zahnmaterialien der Fall ist, erklärt Dental-Toxikologe Prof. Franz-Xaver Reichl von der Universität München. Das Risiko erhöht sich zudem, wenn man ein schwaches Immunsystem hat.

Es ist also sinnvoll, wenn die Zahnarztpraxis und das Zahnlabor vorher von Allergien wissen. Moderne Tests können zusätzliche Sicherheit geben, wenn gefährdete Personen Allergene überprüfen lassen wollen.

Ist eine Allergie nachgewiesen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse übrigens häufig auch Mehrkosten für allergiefreie Alternativen. Laut der Initiative ProDente zahlt sie zum Beispiel bei einer Amalgam-Allergie eine Füllung aus Kunststoff.

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