HINTERGRUND
Prävention: Wie beantragt man die Leistungen?

18.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:39 Uhr

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Versicherten, die bereit sind, aktiv an ihrer Gesundheit und dem Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit mitzuarbeiten, präventive, also vorbeugende, Leistungen an.

Interessierte Arbeitnehmer sollten sich zunächst an ihre Betriebsärztin oder ihren Betriebsarzt wenden. Sie können aber auch mit ihrem Hausarzt sprechen, ob eine Präventionsleistung in Betracht kommt. Die Leistungen können Versicherte erhalten, deren gesundheitliche Beeinträchtigungen die Ausübung ihrer Arbeit gefährden. Zu den Faktoren, die zumindest teilweise zutreffen sollten, gehören laut der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd unter anderem beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane oder innerer Organe, Bluthochdruck, Probleme mit Gewicht und/oder Ernährung, zu wenig Bewegung, längerfristige Schmerzen und auffällige Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Die Antragsformulare G0180, G0185 und G0190 sind im Internet zu finden unter: www. deutsche-renten versicherung. de/Services/Rehabilitation/Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung.
Wie läuft eine

Präventionsleistung ab?

Es werden Gruppen von rund 10 bis 15 Teilnehmern gebildet. Die sogenannte Initialphase, die drei Tage bis eine Woche dauert, verbringen sie stationär oder ganztägig ambulant in einer Reha-Einrichtung. Die ambulante Trainingsphase ist berufsbegleitend und dauert drei Monate. Ein- bis zweimal wöchentlich nutzen die Teilnehmer eine ambulante Reha-Einrichtung. In der Eigenaktivitätsphase, die mehrere Monate dauert, geht es um das selbstständige Fortsetzen des Erlernten. Abschließend findet noch eine ein- bis zweitägige Auffrischung in der Reha-Einrichtung statt. Die anerkannten Reha-Einrichtungen arbeiten gemäß geprüfter Präventionskonzepte. Nach der Diagnostik werden Impulsvorträge und praktische Übungen zur Gesundheitsbildung geboten. Dabei geht es unter anderem um Ernährung und Stressbewältigung. Wesentliche Inhalte sind auch Bewegungs- und Sporttherapien, Rückenschule und Entspannungstechniken. In der Trainingsphase sollen sich die Teilnehmer zum Beispiel eigenverantwortlich in einem Sportverein betätigen oder Angebote der Krankenkassen in Anspruch nehmen.
Wer trägt die Kosten, und werden Lohn oder Gehalt weitergezahlt?

Für die Initialphase, die ambulante Trainingsphase und die Auffrischung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd die Kosten. Lohn oder Gehalt werden während der Initialphase vom Arbeitgeber weitergezahlt. Nur die Kosten in der Eigenaktivitätsphase, zum Beispiel die Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein, müssen die Teilnehmer selbst tragen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd gibt es weitere Informationen bei den Reha-Servicestellen, Telefon (0871) 81-2757 und (089) 6781-2699; die Ansprechpartner für Präventionsleistungen sind unter Telefon (089) 6781-2042 erreichbar.

DK